Pensionierung

Wer pensioniert wird, will weder in ein finanzielles noch in ein seelisches Loch fallen. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig darüber Gedanken machen, wie man im Alter selbstbestimmt leben möchte. Da geht es einerseits um die Finanzen und andererseits um die Gestaltung des neuen Alltages. Alles Wissenswerte finden Sie auf unserer Themenseite.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die ordentliche Pensionierung in der Schweiz findet zurzeit bei Frauen mit 64 und bei Männern mit 65 Jahren statt.
  • Doch es ist auch möglich, früher in Rente zu gehen oder länger zu arbeiten.
  • In jedem Fall lohnt es sich, viele Jahre vor der Pensionierung eine finanzielle Auslegeordnung zu machen und Vorsorgelücken zu ermitteln.
  • Es ist wichtig, seine künftigen Einnahmen und Ausgaben zu kennen, um im Alter selbstbestimmt leben zu können.
  • Zudem sollte man sich überlegen, wie man den Alltag als Rentner:in gestalten will und sinnstiftende Beschäftigungen finden.

Einführung: Wann geht man in Pension?

Bei der Pensionierung tritt man aus dem Berufsleben aus. In der Schweiz liegt das ordentliche Rentenalter bei Frauen noch bei 64 Jahren und bei Männern bei 65 Jahren. Durch die AHV-Reform wird ab dem 01.01.2025 das Pensionierungsalter der Frauen schrittweise auf 65 Jahre angeglichen.

Es ist auch möglich, sich frühzeitig pensionieren zu lassen, allerdings erhält man dann weniger Geld aus der AHV und Pensionskasse (PK). Wer gerne weiterarbeiten möchte, kann die Pensionierung auch aufschieben.

Für welchen Weg Sie sich auch immer entscheiden: Es ist wichtig, die Pensionierung frühzeitig zu planen. Dabei geht es einerseits um finanzielle, steuerliche und organisatorische Aspekte. Anderseits sollte man sich auch überlegen, wie man den Alltag als Rentnerin oder Rentner gestalten will.

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Wie setzt sich mein Einkommen nach der Pensionierung zusammen?

Das Schweizer Rentensystem basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Bei Invalidität, Todesfall oder Pensionierung erhält man aus diesen Säulen Geld. In den nächsten Zeilen widmen wir uns aber vor allem den finanziellen Leistungen im Alter.

Die erste Säule bildet die staatliche Vorsorge. Dank der AHV und Ergänzungsleistungen soll der Existenzbedarf im Alter gesichert werden. Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge (BVG), soll zusammen mit der AHV den Lebensstandard beibehalten. Für den Zusatzbedarf ist die dritte Säule, die private Vorsorge, vorgesehen.

AHV: staatliche Vorsorge

In der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung ist obligatorisch versichert, wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet. Bei volljährigen Erwerbstätigen wird für die AHV/IV ein bestimmter Beitrag vom Gehalt abgezogen. Einen Minimalbeitrag leisten Nichterwerbstätige ab 20 Jahren. Falls die Ehepartnerin oder der Ehepartner mindestens den doppelten Minimalbeitrag zahlt, kann dieser entfallen.

Dank der AHV soll der Existenzbedarf gesichert werden. Im Alter, bei einem Todesfall oder bei Invalidität erhält man aus der ersten Säule eine Rente. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Maximalbeitrag, der von den Anzahl Beitragsjahren abhängt. Reichen die Leistungen nicht aus, um die Existenz zu sichern, erhält man aus der ersten Säule Ergänzungsleistungen (EL).

BVG: berufliche Vorsorge

In der Schweiz ist das Gesetz zur beruflichen Vorsorge (BVG) sowie das Unfallversicherungsgesetz (UVG) für die Vorsorge der Arbeitnehmenden zuständig. Dafür leisten sie ab dem 25. Altersjahr einen monatlichen Beitrag, der ihnen direkt vom Lohn abgezogen wird. Der Arbeitgebende zahlt mindestens den gleichen Beitrag in die Pensionskasse und Unfallversicherung ein.

Im Alter erhalten die Arbeitnehmenden aus der Pensionskasse in der Regel eine Rente. Gemeinsam mit der AHV soll diese 60 Prozent des bisherigen Einkommens ausmachen und den Lebensstandard sichern. Allerdings nur bis zu einer gewissen gesetzlichen Maximalleistung.

Rente oder Kapital?

Es gibt auch die Möglichkeit, sich das Geld aus der Pensionskasse als Kapital auszahlen zu lassen oder einen Teil davon. Hier gilt es gut abzuwägen, denn die Entscheidung ist unwiderruflich. Hat man sich etwa zur Rentenzahlung entschlossen, bleibt das auch bis zum Lebensende so.

Viele Faktoren spielen bei der Entscheidungsfindung mit – etwa die Höhe des Altersguthabens, der Umwandlungssatz, die Familienkonstellation, die persönliche Risikobereitschaft oder die Steuerprogression in der Wohngemeinde.

Dritte Säule: private Vorsorge

Die private Vorsorge ist freiwillig. Die Säule 3a oder 3b ergänzt die Leistungen aus den beiden ersten. Wer auf diese Weise vorsorgt, leistet die Beiträge selbst. Allerdings profitiert er insbesondere bei der gebundenen Vorsorge 3a von steuerlichen Anreizen, indem er seine Beiträge bis zu einem gewissen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen kann.

Die Leistungen werden im Alter als Rente oder Kapital ausbezahlt. Das lohnt sich. Zwar decken die 1. und 2. Säule rund 60 Prozent des bisherigen Einkommens ab. Nur werden die Ausgaben mit dem Alter nicht unbedingt kleiner und können etwa bei gesundheitlichen Problemen sogar noch steigen.

Weitere Einnahmen

Wer sein Geld frühzeitig geschickt anlegt, kann im Alter noch weitere Einnahmen generieren. Aktien, Fonds oder Immobilien sind nur einige der Möglichkeiten. Ebenfalls legen viele das Kapital aus der 2. oder 3. Säule privat an und können so allenfalls noch mehr herausholen. Dafür braucht es allerdings einiges an Wissen oder eine professionelle Beratung.

Wie wird die Rente versteuert?

Wer im Alter Rente bezieht, muss diese ganz normal als Einkommen versteuern. Zwar sind die Einnahmen in der Regel geringer, dafür können Rentner:innen gewisse steuerliche Abzüge nicht mehr geltend machen (z. B. Berufsausgaben oder Einzahlungen in die Säule 3 a). Man sollte sich also bewusst sein, dass die Steuerlast die Einnahmen im Alter nochmals minimiert.

Eine frühzeitige Planung lohnt sich deshalb, um die Steuerlast im Alter zu reduzieren. Steuerlich attraktiver kann daher der Kapitalbezug sein, da dieser nur einmal und tiefer als ein gewöhnliches Einkommen besteuert wird. Allerdings lassen sich auch beim Rentenbezug unter Umständen einige Tausend Franken sparen.

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Die verschiedenen Formen der Pensionierung

Zwar beträgt das ordentliche Pensionsalter in der Schweiz 64 oder 65 Jahre, doch niemand ist gezwungen, genau dann in Rente zu gehen. Es gibt auch die Möglichkeit zur Teilpensionierung oder frühzeitig aus dem Berufsleben auszusteigen. Auch länger zu arbeiten ist für viele eine attraktive Option.

Vorzeitige Pensionierung

Möchten Sie bereits mit 63 pensioniert werden? Das ist möglich. Ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter kann man Leistungen aus der AHV beziehen. Pro vorgezogenes Jahr wird aber diese AHV-Rente gekürzt und Sie müssen bis zum ordentlichen Pensionsalter AHV-Beiträge zahlen. 

Wann Sie Leistungen aus der Pensionskasse beziehen können, hängt vom jeweiligen Reglement ab. Allerdings gibt es auch hier bei einer Frühpensionierung in der Regel Abstriche. 

Solche Einkommenseinbussen können mit der dritten Säule aufgefangen werden. Es lohnt sich deshalb eine Frühpensionierung rechtzeitig zu planen, um festzustellen, dass man sich diese auch leisten kann.

Teilpensionierung

Sie können auch schrittweise aus dem Arbeitsleben austreten, indem Sie Ihr Pensum einige Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter reduzieren. Viele Pensionskassen bieten etwa eine Pensumsreduktion ab 58 Jahren an. Sie erhalten in so einem Fall beispielsweise 50 Prozent Lohn und zusätzlich bereits 50 Prozent Ihrer Altersleistungen aus der Pensionskasse.

Die AHV-Rente können Sie bei dieser Variante zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter oder erst mit dem regulären Pensionsalter beziehen. Allerdings muss man auch hier Einbussen des Einkommens in Kauf nehmen.  

Weiterarbeiten nach der Pensionierung

Bei der aufgeschobenen Pensionierung muss man ebenfalls einiges beachten. So werden die AHV-Beiträge nur noch auf das Einkommen über einem gewissen Freibetrag fällig. Um 1 bis 5 Jahre kann die AHV-Rente aufgeschoben werden. Die Bezüger profitieren dann von lebenslangen Zuschlägen.

Wie die berufliche Vorsorge weitergeführt wird, hängt vom jeweiligen Reglement der Pensionskasse ab. So kann die Vorsorge etwa bis zum Alter vom 70 fortgesetzt werden, sofern es die versicherte Person verlangt.

Diese profitiert dann von besseren Altersleistungen. In der Regel können Sie auch den Bezug der Säule 3a bis maximal fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters aufschieben. Am besten Sie erkundigen sich beim Anbieter der dritten Säule.

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Checkliste: So planen Sie Ihre Pensionierung

Mit Ihrer Pensionierung sollten Sie sich frühzeitig auseinandersetzen, wenn Sie im Alter selbstbestimmt leben möchten. Denn oft reichen die Einnahmen aus der AHV und Pensionskasse nicht aus, um den Lebensstandard halten zu können.

Die Planung der Pensionierung begingt schon viele Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters – nachfolgend eine Checkliste, was zu tun ist.

10 bis 15 Jahre vor der Pensionierung: Standortbestimmung

  • Vermögen auflisten: Listen Sie auf, was Sie alles besitzen und ermitteln Sie die Verfügbarkeit der einzelnen Vermögenswerte. Dazu gehören Kontoguthaben, Immobilien, Gelder aus der privaten und beruflichen Vorsorge, Erbschaften, Wertschriften oder Lebensversicherungen.
  • Schulden auflisten: Dem gegenüber sollten Sie sich auch über Ihre Schulden im Klaren sein, wie Hypotheken oder allfällige Kredite.
  • Budget erstellen: Ermitteln Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben nach der Pensionierung (siehe Box). Stellen Sie sicher, dass Sie alle Ausgaben decken können.
  • Vorsorgelücken ermitteln: Prüfen Sie, wie viel Kapital Sie brauchen, um allfällige Lücken zu schliessen. Einkäufe in die Pensionskasse, die Säule 3a oder in einen ETF-Sparplan sind dazu geeignet.

Budget kalkulieren

Eine gute Übersicht über die künftigen Ein- und Ausgaben bietet eine Budgetplanung. Mit dieser erkennen Sie rasch, ob die künftigen Einnahmen ausreichen. Diese kann aus folgenden Teilen bestehen:

Ausgaben

Fixe Ausgaben:
  • Wohnen: Miete, Hypothek…
  • Gesundheit: Arztkosten, Medikamente, Pflegekosten…
  • Steuern
  • Versicherungen: Krankenkasse, Haftpflicht, Hausrat…
  • Mobilität: Auto, öV-Abos
  • Sonstige Abos: Handy, Internet, Fitness… 
Variable Ausgaben:
  • Haushalt und Alltägliches: Lebensmittel, Putzmittel, Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte, Kleider, Kosmetik, Einrichtungsgegenstände, elektronische Geräte, Geschenke…
  • Reisen und Freizeit: Ferien, Ausflüge, sportliche Aktivitäten, Restaurantbesuche
  • Unterhaltung und Bildung: Kino, Ausstellungen, Kurse…

Einnahmen:

  • AHV-Rente
  • BVG-Rente
  • Private Rente
  • Einnahmen aus Hypotheken
  • Einnahmen aus Wertschriften
  • Weitere Einnahmen

 5 Jahre bis 1 Jahr vor der Pensionierung: Finanzcheck

  • Legen Sie fest, wann Sie pensioniert werden möchten.
  • Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse sowie Ihrem Anbieter der Säule nach, welchen Teil Ihres Guthabens Sie als Kapital beziehen können. Erkundigen Sie sich nach den Anmeldefristen und wägen Sie die Vor- und Nachteile eines Kapitalbezuges ab.
  • Mit dem Einkauf in Ihre Pensionskasse profitieren Sie von Steuerersparnissen. Nun ist die letzte Gelegenheit dazu.
  • Prüfen Sie nochmals Ihre künftigen Ein- und Ausgaben genau.
  • Legen Sie allenfalls neue Anlagestrategien fest, damit Ihr Einkommen langfristig gesichert wird.
  • Überlegen Sie sich bereits jetzt, wie Sie im Alter wohnen möchten. Wollen Sie Ihr Eigenheim verkaufen, altersgerecht umbauen, eine neue Wohnung erwerben oder in ein Betreutes Wohnen ziehen?
  • Regeln Sie Ihren Nachlass, erstellen Sie ein Testament, damit Ihre Hinterbliebenen im Todesfall abgesichert sind.
  • Machen Sie sich darüber Gedanken, wie Sie Ihren Alltag als Pensionierte/r gestalten wollen und schmieden Sie Pläne.

Denken Sie auch an Ihre Spitalzusatzversicherung

Auch die Spitalzusatzversicherung kann im Alter ins Geld gehen, da die Prämien stark ansteigen. Pro Monat kann das über 1000 Franken kosten. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Krankenkasse rechtzeitig nach dem Prämienanstieg im Alter oder lassen Sie sich beraten.

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6 Monate vor der Pensionierung: Wie melde ich meine Pensionierung an?

  • Mindestens sechs Monate vor Ihrer Pensionierung sollten Sie sich bei Ihrer AHV-Zweigstelle anmelden, damit die Rente pünktlich überwiesen wird. Nehmen Sie auch Kontakt mit dieser auf, wenn Sie Ihre Rente aufschieben möchten.
  • Vergessen Sie nicht, noch vor dem Datum der Pensionierung, in die Säule 3a einzuzahlen.
  • Überlegen Sie sich, wie Sie sich aus dem Berufsleben verabschieden wollen. Möchten Sie für Ihre Arbeitskollegen einen kleinen Apéro oder gleich eine riesige Party organisieren? Oder mögen Sie diesen Anlass gar nicht feiern? Es liegt an Ihnen.

Wann ist der letzte Arbeitstag vor der Pensionierung?

Auch wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben, hört Ihr Arbeitsvertrag nicht automatisch auf. Theoretisch müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber kündigen und dabei die Fristen beachten. In den meisten Firmen gibt es aber Vereinbarungen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen des Pensionsalters endet. Eine Kündigung entfällt dann. Am besten Sie erkundigen sich bei Ihrem Arbeitgeber.

Nach der Pensionierung

Auch nach der Pensionierung lohnt es sich, seine Finanzen stets im Griff zu behalten. Empfehlenswert ist es, den Budgetplan regelmässig zu kontrollieren und auf sein Einsparpotenzial zu überprüfen. Kurz nach der Pensionierung ist es auch wichtig, Vorsorgegelder optimal ins Privatvermögen zu überführen, ohne, dass unnötige Steuern anfallen.

Wichtig ist auch, dass man genügend flüssige Mittel auf der Seite hat – also Geld, das für sofortige Zahlungen bereitsteht. Die passende Höhe dieser Reserve ist von Person zu Person unterschiedlich. Mit einem regelmässigen Renteneinkommen und stabilen Ausgaben mögen zwei Monatsbudgets reichen. Für Immobilienbesitzer oder für Pensionierte, welche regelmässig aus dem Vermögen leben müssen, ist eine deutlich höhere Reserve empfehlenswert.

Optimieren Sie Ihre Anlagestrategie

Falls Sie doch etwas mehr auf der Seite haben, lohnt es sich, die Anlagestrategie zu optimieren, insbesondere wenn Sie sich zur Kapitalauszahlung Ihrer Pensionskasse entschieden haben.

Entscheidend ist unter anderem Folgendes:

Vergessen Sie Ihre Unfallversicherung nicht

Als Arbeitnehmende waren Sie über Ihre Firma unfallversichert. Dieser Schutz entfällt nach der Pensionierung. Es ist deshalb wichtig, bei Ihrer Krankenkasse das Unfallrisiko in Ihre Grundversicherung einzuschliessen. Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze haben Sie auch die Möglichkeit, Prämienverbilligungen in Anspruch zu nehmen. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Krankenkasse.

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Sichern Sie Ihre Angehörigen bei einem Todesfall ab

Wer an seine Vorsorge denkt, sollte sich auch damit befassen, seine Familie im Falle des eigenen Todes abzusichern. Ist man bereits pensioniert, bestehen für minderjährige Kinder (bis 25 Jahre bei Ausbildung) und Ehegatten in der Regel Hinterlassenenleistungen aus AHV und BVG. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Pensionskasse und der zentralen Ausgleichsstelle. Todesfallrisikoversicherungen oder Lebensversicherungen helfen unter Umständen finanzielle Engpässe zu überbrücken.

Auch sonstige Vorbereitungen sollten für den Fall des eigenen Todes getroffen werden. Dazu gehören:

  • Die Angehörigen sollten Zugriff zu den wichtigen Unterlagen haben. 
  • Erstellen Sie Vollmachten, damit Angehörige etwa auf Ihre Bankkonten zugreifen können.
  • Erstellen Sie ein gültiges Testament, einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung.
  • Kümmern Sie sich um Ihren digitalen Nachlass.
  • Legen Sie bereits zu Lebzeiten fest, wie Sie bestattet werden möchten. Eine Bestattungsvorsorge erspart den Angehörigen viel Arbeit. 

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Das Leben nach der Pensionierung

Die Finanzen sind nur eine Seite der Pensionierung. Schliesslich muss man plötzlich seinen Tag selbst gestalten. Das kann für manche zur Herausforderung werden, die ihr ganzes Leben lang fest im Job eingebunden waren. Nicht selten fallen sie sogar in ein psychisches Loch.

Sie ziehen sich zurück und drohen zu vereinsamen oder ersetzen den Stress durch übertriebene Rituale und Organisation im Haushalt. Häufig entstehen Beziehungsprobleme, weil man plötzlich rund auf die Uhr zusammen ist.

Um den sogenannten Pensionierungsschock zu vermeiden, sollten sich angehende Rentner:innen deshalb frühzeitig überlegen, was sie mit ihrer Zeit machen wollen. Die Vorbereitungen dafür sollten einige Jahre vor dem Renteneintritt beginnen.

Wichtig ist es auch, sich langsam aus der Firma zurückzuziehen und sich nicht mehr so ganz verbissen mit der Arbeit zu identifizieren. Einige Firmen oder Organisationen bieten auch Vorbereitungskurse für die Pensionierung an, die ebenfalls helfen, ein glückliches Leben im Ruhestand zu führen und geeignete Beschäftigungen zu finden.

Folgende Punkte tragen zu einer glücklichen Pensionierung bei

  • Pläne und Träume: Gibt es Projekte, die Sie anpacken wollen? Möchten Sie etwas Neues lernen oder ein bestimmtes Hobby ausüben? Welche Träume möchten Sie verwirklichen, für die im Berufsleben nie Zeit blieb?
  • Freundschaften und Familie: Welche Kontakte möchten Sie nach der Pensionierung pflegen? Nehmen Sie sich am besten schon vor der Pensionierung Zeit für diese. Sinnstiftend kann es auch sein, wenn man sich um seine Enkel kümmert und so seine Kinder entlastet. Wer neue Kontakte sucht, kann sich etwa an eine Seniorengruppe oder an sonstige Organisationen in der Wohngegend wenden. 
  • Sinnvolle Beschäftigungen: Suchen Sie sich sinnstiftende Aufgaben. Das kann etwa ein ehrenamtliches Engagement sein, ein Seniorenstudium oder sogar eine neue Arbeit. Auch die Mitgliedschaft in einer Seniorengruppe kann helfen, neue Kontakte zu finden.
  • Aktiv und gesund bleiben: Gesunde Ernährung und Bewegung tragen zur körperlichen und physischen Gesundheit bei. Besonders Spass macht es in einer Gruppe. Es gibt sogar Senioren, die Leistungssport betreiben und an Wettkämpfen teilnehmen. 
  • Eigene Interessen pflegen: Sie müssen nicht alles mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner machen. Besuchen Sie allein einen Yogakurs oder Spielenachmittag. Es belebt die Beziehung, wenn jeder auch seine eigenen Wirkungsbereiche hat.
  • Freiräume geniessen: Berufliche Termine und Aufgaben fallen weg. Nun können Sie mit Ihrer Zeit machen, was Sie wollen. Wie wäre es, mit einer längeren Reise, einer Flusskreuzfahrt, einer neuen Aufgabe oder einem Hobby?
  • Rituale finden: Ob Sie nun immer zur gleichen Zeit aufstehen, einmal in der Woche zum Sportkurs gehen oder jeden Morgen die Zeitung lesen: Solche Rituale geben Sicherheit und tragen zur Zufriedenheit bei. Schön ist auch, wenn man dabei Kontakte pflegen kann.
  • Ausreichende Erholung: Viele Renter:innen sind sehr ausgebucht und vergessen dabei Ihre eigene Erholung. Jedoch wirkt sich Stress oft negativ auf die Gesundheit aus. Deshalb sind regelmässige Pausen und ausreichend Schlaf wichtig.
  • Hilfe annehmen: Gewisse Dinge fallen im Alter schwer, so kann es sein, dass der Haushalt plötzlich zu viel wird oder man aufgrund von körperlichen Beschwerden die Gartenarbeit nicht mehr schafft. Zögern Sie darum nicht davor, Hilfe anzunehmen. Das kann etwa eine Haushaltshilfe oder eine Nachbarin sein. Auch technische Helfer wie Notrufuhren oder Treppenlifte sind oft Gold wert.

Was tun bei Krisen?

Gesundheitliche Probleme, innere Leere oder den Verlust eines nahen stehenden Menschen, können einem im Alter aus der Bahn werfen. Hier lohnt es sich, mit vertrauten Personen darüber zu sprechen oder externe Hilfe anzunehmen – etwa bei einem Psychotherapeuten.

Die gute Nachricht: Die emotionale Reife und mehrfach bewältigte schwierige Situationen helfen älteren Menschen, Krisen effizient zu bewältigen. Prävention für die Psyche kann man auch mit einem aktiven Lebensstil und der Pflege von sozialen Kontakten betreiben. Wichtig ist, bei Krisen nicht zu Suchtmitteln wie Alkohol oder Medikamenten zu greifen.

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Fazit: Ihre Pensionierung beginnt schon im Berufsleben

Offiziell fängt die ordentliche Pensionierung in der Schweiz mit 64 oder 65 Jahren an. Allerdings sollten Sie sich schon viele Jahre vor diesem Zeitpunkt mit diesem Thema beschäftigen. Die Beantwortung folgender Fragen kann dabei helfen:

Hilfreich sind auch Checklisten, damit man nichts Wichtiges vergisst und optimal auf den Unruhestand vorbereitet ist. Für viele Rentnerinnen und Rentner ist dies eine erfüllende und schöne Zeit, in der sie so manche Wünsche und Träume verwirklichen können.

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