Mit 65 Jahren wird man in der Schweiz in der Regel pensioniert. Ab diesem Alter erhält man Leistungen aus den drei Säulen der Altersvorsorge.
Allerdings ist es in der Schweiz problemlos möglich, nach der Pensionierung weiterzuarbeiten. Und zwar so lange und so viel wie man möchte! Auch gibt es keine Einkommens-Obergrenze.
Die Erwerbsquote beträgt gemäss dem Bundesamt für Statistik etwa bei den 66-jährigen Männern noch rund 30 Prozent und bei den Frauen rund 20 Prozent. Im Alter von 74 sind immerhin noch rund 15 Prozent der Männer und 7 Prozent der Frauen beruflich aktiv – häufig in einem reduzierten Pensum.
Die Grafik zeigt die Erwerbsquote in der Schweiz nach Geschlecht und Alter (Bild: Bundesamt für Statistik).
Die Gründe dafür sind vielfältig. So fühlen sich viele Menschen im Rentenalter noch körperlich und geistig fit; sie brauchen eine sinnvolle Beschäftigung. Andere möchten ihr Wissen an die nachfolgenden Generationen weitergeben oder ein Projekt weiterhin begleiten. Viele Arbeitgeber sind zudem froh, wenn ihnen wertvolle Fachkräfte erhalten bleiben. Auch finanzielle Faktoren spielen bei der Entscheidung eine wichtige Rolle, denn längeres Arbeiten kann sich auszahlen.
Ältere Fachkräfte, die einen neuen Job suchen, werden auf der Jobplattform [email protected] fündig. Dort legen sie ein Profil mit ihrer Berufserfahrung und ihren Kenntnissen an. Sie können sich damit entweder auf die ausgeschriebenen Jobs direkt bewerben oder die Unternehmen melden sich bei den Fachkräften. Die Arbeitgeber können neben den klassischen Jobausschreibungen ihre Anforderungen an das Stellenprofil auf seniors@work hochladen. Eine KI-Suchassistenz schickt ihnen dann die passenden Kandidatenvorschläge.
seniors@workDa hat man ein Leben lang gearbeitet und trotzdem ist die Rente ganz schön knapp. Wer länger berufstätig ist, bessert diese in der Regel auf und mindert das Risiko der Altersarmut. Natürlich sind viele auch über den Zustupf froh, wenn sie ausreichend vorgesorgt haben. Vielleicht möchte man sich einfach einen Traum erfüllen … Wie sich das Weiterarbeiten auf Ihre Rentenhöhe und die Steuern auswirkt, erfahren Sie im nachfolgenden Kapitel.
Während der vielen Berufsjahre hat man häufig ein immenses Wissen und Erfahrungen angesammelt. Da ist es doch schade, wenn diese wertvolle Ressource nicht mehr genutzt wird. Davon profitieren viele Kolleginnen und Kollegen – auch Unternehmen sind in Zeiten des Fachkräftemangels über jeden Mitarbeitenden froh.
Wer rastet, der rostet. Das gilt für viele, die abrupt aus dem Berufsleben aussteigen. Ihnen fällt es schwer, mit der vielen Freizeit umzugehen, und im schlimmsten Fall werden sie lethargisch oder depressiv. Ist man jedoch weiterhin berufstätig, bleibt man aktiv und lernt dazu. Dies hilft dabei, körperlich und geistig fit im Alter zu bleiben.
Klar ist aber auch, dass nicht jeder Mensch länger arbeiten mag – so ist es individuell, wann man aus dem Berufsleben aussteigt. Auch bleiben manche Pensionäre mit einem Ehrenamt oder Hobby nach der Pensionierung aktiv. Viele Ideen für den Ruhestand finden Sie auch hier.
Vielleicht möchte man sich nach vielen Jahren im gleichen Betrieb nochmals beruflich umorientieren oder sich selbstständig machen. Das Pensionsalter ist der richtige Moment dafür. Denn in der Regel sind die Auswirkungen nicht ganz so dramatisch, falls man scheitern sollte. Wer im AHV-Alter einen neuen Job sucht, hat auf der Jobplattform Seniors@works ein grosses Angebot.
Die Sozialwissenschaftlerin Elisabeth Michel-Alder initiierte ein Projekt, in dem sie und ihre Kollegen ältere Menschen befragten, die über ihre Pensionierung hinaus arbeiten. Spannend war für Michel-Alder, dass alle in der Mitte ihrer Laufbahn etwas Neues in Angriff nahmen. Sie waren also motiviert, weil sie sich auch im Alter weiterentwickeln konnten und nicht in ihren letzten Berufsjahren stagnierten oder einen Abstieg erlebten.
Wichtig ist gemäss Michel-Alder auch, dass man eine passende und sinnstiftende Tätigkeit ausübt und mit wohlwollenden Menschen kooperiert. Dies halte gesund. Sogar Krankheiten oder körperliche Einschränkungen würden weniger schwer wahrgenommen, wenn man beruflich ausgefüllt sei. Dies können bezahlte oder ehrenamtliche Tätigkeiten sein. Wichtig sei aber, dass man diese verbindlich ausübt.
Wer nach der Pensionierung weiterarbeitet, kann später mehr Leistungen aus der AHV, BVG oder privaten Altersvorsorge erhalten. Auch besteht die Möglichkeit, die Leistungen aus den Vorsorgewerken aufzuschieben. Nachfolgend beleuchten wir die Situation der drei Säulen:
Wie viel kann ich neben der AHV verdienen? Die Antwort auf diese häufig gestellte Frage ist leicht: So viel Sie möchten. Ein arbeitender «Rentner» muss aber weiterhin in die AHV, Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) einzahlen, jedoch nicht in die Arbeitslosenversicherung (ALV).
Er erhält zudem einen Freibetrag von 1400 Franken pro Monat oder 16'800 pro Jahr. Verdient er weniger, entfallen die Beiträge an die Sozialversicherung. Man kann sie jedoch freiwillig einzahlen.
Unter Umständen ist dies auch der Fall, wenn jemand im Pensionsalter mehrere Jobs oder Arbeitgeber hat. Denn man kann jede Tätigkeit separat geltend machen. Hat man zudem einen AHV-pflichtigen, aber nicht erwerbstätigen Ehepartner, muss dieser keine Beträge mehr in die erste Säule zahlen.
Seit kurzem können zudem die AHV-Beiträge, die man im Pensionsalter einzahlt, die Rente erhöhen. Die monatliche Maximalrente von zurzeit 2450 Franken für Einzelpersonen und 3675 Franken für Ehepaare wird aber nicht steigen, wenn diese bereits erreicht ist.
Es ist möglich, AHV-Leistungen und einen Lohn aus einer Erwerbstätigkeit zu beziehen. Vielleicht hat man dann mehr Einkommen als früher, allerdings erhöhen sich dadurch auch die Steuern.
Wer seine Rente aufschiebt, kann dies umgehen und erhält später mehr Rente. Dies ist bis zu fünf Jahre möglich. Ebenfalls ist es eine Option, nur einen Teil davon aufzuschieben (zwischen 20 und 80 %).
Voraussetzung: Man verlangt den Aufschub bei der AHV spätestens ein Jahr, nachdem man das ordentliche Rentenalter erlangt hat. Ansonsten kann die lebenslange AHV-Rente nicht widerrufen werden. Man muss sich allerdings nicht im Voraus festlegen, wie lange man die Rente aufschieben möchte, sondern kann den Aufschub auch abbrechen. Passiert dies aber vor der Beendigung des ersten aufgeschobenen Jahres, entfällt der Zuschlag. Die Rente wird in so einem Fall rückwirkend ausbezahlt.
Wer seine Rente um ein Jahr aufschiebt, erhält 5,2 Prozent mehr AHV, bei fünf Jahren sind es 31,5 Prozent. Ob sich dies auszahlt, hängt nicht nur von steuerlichen Aspekten, sondern auch vom Gesundheitszustand ab. So lohnt sich der Aufschub etwa, wenn man von einer hohen Lebenserwartung ausgeht. Bei Frauen sind dies etwa 85 Jahre und bei Männern 86 Jahre. Allenfalls kann sich diese Altersschwelle leicht verändern, wenn man die Auswirkungen auf die Steuern berücksichtigt.
Kann ich die Pensionskasse beziehen und weiter arbeiten? Ja, für erwerbstätige Menschen im AHV-Alter ist es möglich, einen Lohn und Beiträge aus der Pensionskasse (PK) zu erhalten. Dies führt aber häufig zu höheren Steuern.
Dies kann man vermeiden, indem man weiterhin Beiträge in seine Pensionskasse einzahlt, sofern diese dies erlaubt. Durch den maximalen Aufschub von fünf Jahren wächst das Alterskapital weiterhin und meistens auch der Umwandlungssatz. Mit diesem wird das angesparte Kapital in eine Rente umgerechnet.
Neben dem Umwandlungssatz muss man zudem beachten, ob man in der PK weiterhin für die Risiken Tod und Invalidität bezahlen muss. In so einem Fall rechnet sich die Weiterführung der 2. Säule allenfalls nicht. Denn die PK zahlt nur eine Invalidenrente bis zum ordentlichen Pensionsalter aus. In der Regel orientiert sich die Höhe der Hinterbliebenenleistungen am Sparguthaben.
Dafür ist es bei einer Weiterführung der BVG möglich, durch Einkäufe in die PK Steuern zu sparen. Allerdings müssen diese drei Jahre, bevor man das PK-Einkommen oder einen Teil davon bezieht, getätigt werden. Ansonsten muss man die Steuerersparnisse durch die Einkäufe dem Fiskus zurückerstatten.
Gewährt die PK keinen Rentenaufschub, kann allenfalls ein Teil davon als Kapital bezogen werden. Dies vermindert in der Regel die Steuerbelastung, weil das steuerbare Einkommen sinkt.
Beispiel: Mit 65 Jahren erhält eine Frau eine jährliche Altersrente von 23'800 Franken bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Zahlt sie drei Jahre länger in die PK ein, erhöht sich der Umwandlungssatz auf 7,4 Prozent und ihre Jahresrente auf 28'703.
Schauen Sie sich am besten an, ob Ihre Pensionskasse den Umwandlungssatz erhöht. Dann können Sie sich entscheiden, welche Variante für Sie sinnvoll ist.
Es ist auch möglich, bis zu fünf Jahre nach der ordentlichen Pensionierung weiterhin in die Säule 3a einzuzahlen. In den meisten Kantonen spart man so auch Steuern. Prüfen Sie am besten, wie die Situation an Ihrem Wohnort ist.
Übrigens kann man auch in die Säule 3a einzahlen, wenn man keiner Pensionskasse angeschlossen ist – z. B. aufgrund einer Selbstständigkeit. Pro Jahr sind dies bis zu 20 Prozent des Einkommens oder höchstens CHF 35'280 (Stand 2024).
Das Schweizer Rentensystem basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Bei Invalidität, Todesfall oder Pensionierung erhält man aus diesen Säulen Geld. In diesem Ratgeber widmen wir uns aber den Leistungen im Alter. Die erste Säule bildet die staatliche Vorsorge. Dank der AHV und Ergänzungsleistungen soll der Existenzbedarf im Alter gesichert werden. Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge (BVG), soll zusammen mit der AHV den Lebensstandard beibehalten. Für den Zusatzbedarf ist die dritte Säule, die private Vorsorge, vorgesehen.
Viele Menschen arbeiten so gerne in ihrem Unternehmen, dass sie das auch im Rentenalter tun möchten. In Zeiten des Fachkräftemangels können die Arbeitgeber auch jede Unterstützung gebrauchen und nehmen solche Angebote gerne entgegen.
Dabei muss man nicht im gleichen Umfang wie bisher arbeiten, sondern kann dies auch in einem reduzierten Pensum tun. Vielleicht können Sie aus diesem Grund nicht mehr ihre bisherige Tätigkeit ausüben, sondern übernehmen eine neue Position. Möglich ist auch, nur noch für ein bestimmtes Projekt zu arbeiten oder dieses zu Ende zu führen. Am besten Sie fragen schon ein Jahr vor der Pensionierung bei Ihrem Arbeitgeber nach oder bewerben sich nochmals mit einem aktualisierten Lebenslauf bei ihm.
Längst nicht alle Unternehmen beschäftigen ihre Pensionäre weiter. Oder diese möchten nochmals etwas Neues ausprobieren und sich beruflich umorientieren, so wie der Helvetic-Care-Mitarbeiter Martin Kiefer. Viele Pensionäre sind auch glücklich, wenn sie nur in einem Minipensum beruflich aktiv sein können.
So oder so: Es gibt viele gute Gründe, um sich nach einem neuen Job umzusehen. Fündig wird man im Internet, insbesondere auf der Jobplattform seniors@work, die sich speziell an ältere Fachkräfte richtet.
Auch persönliche Kontakte helfen bei der Jobsuche. Hören Sie sich also in Ihrem Netzwerk um und erzählen Sie möglichst vielen Leuten von Ihren Plänen.
Manche Menschen machen sich erst in einem reiferen Alter oder nach der Pensionierung selbstständig. Und das kann sich lohnen: Denn nach den vielen Berufsjahren verfügt man über ein grosses Fachwissen und Netzwerk. Ausserdem kann man sich auf das konzentrieren, was man wirklich gerne macht, und ist nicht unbedingt auf ein volles Einkommen angewiesen. Denn man hat ja Anspruch auf Rente.
Ein weiterer Vorteil: Die Sozialversicherungsbeiträge sind im Rentenalter in der Regel geringer – vor allem jene aus der AHV. Ebenfalls kann man Steuern sparen, wenn der ehemalige Arbeitgeber einen Pensionierten auf Mandatsbasis beschäftigt.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel von Menschen, die nach der Pensionierung ungewöhnliche Wege gehen.
Lange Zeit war es in der Schweiz üblich, dass Männer mit 65 und Frauen mit 64 Jahren aus dem Berufsleben ausschieden. Seit Inkrafttreten der Reform AHV 21 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Das sogenannte Referenzalter von 65 stellt eine Bezugsgrösse für eine flexible Pensionierung dar.
Will heissen: Wer mit 65 pensioniert wird, erhält die Rente ohne Abzüge und Zuschläge ausbezahlt. Abzüge gibt es bei einer vorzeitigen und Zuschläge bei einer aufgeschobenen Pensionierung. Mit der AHV 21 soll der Übergang in den Ruhestand also flexibler gestaltet werden. Verschiedene Modelle bieten sich hier an:
Man reduziert sein Pensum schon einige Jahre oder Monate vor Erreichen des Referenzalters. In der neu gewonnenen Freizeit bereitet man sich beispielsweise auf die Gestaltung seines Rentnerlebens vor.
Einige Menschen geben auch schon ein paar Jahre vor der Pensionierung ihre Führungsposition ab und arbeiten vielleicht in einem kleineren Pensum weiter. Dadurch reduziert sich das Einkommen, aber auch der Stress. Man spricht hier von einer Bogenkarriere. Denn die Leistung verändert sich im Laufe des Erwerbslebens und verläuft wie ein Bogen.
Das bedeutet: In den mittleren Jahren ist die Leistung auf dem Höhepunkt, danach nimmt diese ab. Ebenfalls braucht man im jüngeren Alter mehr Geld für Familie oder Hypothek. Am Ende des Berufslebens sinkt der finanzielle Bedarf.
Wer finanzielle Abstriche vermeiden möchte, kann auch weniger, dafür aber länger arbeiten. Ein Beispiel: Man reduziert bereits einige Zeit vor der Pensionierung das Pensum auf 60 Prozent und arbeitet dafür bis im Alter von 70 weiter.
Um einen abrupten Übergang in den Ruhestand zu vermeiden, kann man eine Zeit lang für das Unternehmen im reduzierten Pensum weiterarbeiten. So reduziert etwa eine Mitarbeiterin ihre Vollzeitstelle nach der Pensionierung auf 60 Prozent und begleitet in dieser Zeit einige Projekte. Natürlich ist dies auch möglich, wenn man sich eine neue Arbeit sucht.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Das Arbeiten nach der Pensionierung hat viele Vorteile. Folgende Punkte gilt es dabei zu beachten.
Das Pensum schrittweise reduzieren oder noch ein paar Jahre im vollen Umfang weiterarbeiten? Vielleicht ist es auch ein neuer Job oder eine Selbstständigkeit! Es gibt unterschiedliche Modelle, um nach der Pensionierung im Berufsleben zu bleiben. Wägen Sie sorgfältig ab, welches Ihnen am besten passt. Denn das Arbeiten im Ruhestand soll ja auch Spass machen und nicht zu unnötigem Stress führen.
Erfahrungen sind im Berufsleben wichtig, doch Sie sollten trotzdem auf dem neuesten Stand bleiben. Bilden Sie sich also weiter. Denn lebenslanges Lernen hält den Körper und Geist fit.
Sicher lohnt sich längeres Arbeiten finanziell, doch es gibt dabei einiges zu beachten. Sonst zahlt man allenfalls unnötig viel Steuern. Informieren Sie sich also gut und schauen Sie auch die Regelungen in Ihrem Wohnkanton an. Auch Beratung ist hier empfehlenswert.
Übrigens: Sie müssen Ihr Einkommen aus der Altersvorsorge sowie Erwerbsarbeit auch nach der Pensionierung ganz normal versteuern.
Informieren Sie sich nach der Pensionierung, ob Sie weiterhin über die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers abgesichert sind. Ansonsten sollten Sie das Unfallrisiko in die Grundversicherung der Krankenkasse einschliessen.
Ebenfalls sollten Sie an Ihre Krankentaggeldversicherung denken, mit der Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit versichert sind. Die meisten Firmen schliessen diese für Ihre Mitarbeitenden ab, doch teilweise endet die Versicherungsdeckung im Alter von 65 Jahren.