Bestattung

Bei einer Bestattung erhält der Verstorbene einen Ort für die letzte Ruhe. Doch mit dem Begräbnis ist es für die Hinterbliebenen nicht getan. Es gilt tausend Dinge zu erledigen und hohe Kosten kommen auf sie zu. Alles rund um die Bestattung und wie eine Vorsorge viel Leid ersparen kann.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Erd- und Feuerbestattungen (Kremation) sind in der Schweiz die gängigsten Formen. Es gibt aber auch alternative Arten – wie Luft-, Baum- oder Diamantbestattungen.
  • Bei einer weltlichen und religiösen Bestattung gibt es bestimmte Rituale und Abläufe. Dazu gehören etwa die Aufbahrung, die Trauerfeier, der Trauerzug und das Leidmahl.
  • Auch gibt es viele administrative Dinge und Behördengänge zu erledigen – ein Bestatter hilft, trotzdem haben die Hinterbliebenen viel Arbeit.
  • Das Finanzielle belastet zusätzlich – eine Bestattung kostet in der Schweiz rasch 8000 bis 10'000 Franken.
  • Eine Bestattungsvorsorge erspart den Hinterbliebenen viel Geldsorgen und Aufwand. Sie sollte schon zu Lebzeiten abgeschlossen werden. 

Was ist eine Bestattung?

Stirbt ein Mensch, wird er bestattet. Sein Leichnam oder seine Asche erhält einen bestimmten Ort für die letzte Ruhe. So wird die Urne oder der Sarg in der Erde vergraben oder die Asche in der Natur zerstreut. In der Regel wird eine Bestattung von einer kirchlichen oder weltlichen Trauerfeier begleitet, die unterschiedlich sein kann.

Was ist der Unterschied zwischen einer Beerdigung und Bestattung?

Statt Bestattung werden auch die Begriffe Beerdigung, Begräbnis oder Beisetzung verwendet. Allerdings gibt es Unterschiede. So ist mit Beerdigung oder Beisetzung der Vorgang gemeint, an dem der Sarg oder die Urne in die Erde hineingelassen wird. Viel umfassender ist die Bestattung. Dazu zählen neben der eigentlichen Beerdigung auch das Organisieren der Trauerfeier, das Traueressen, die Behördengänge etc.

Für die Hinterbliebenen bedeutet dies oft ein grosser zeitlicher Aufwand in einer Phase von seelischer Belastung. Kein Wunder, kommt es dann oft zu Konflikten zwischen den Angehörigen. Dies alles kann jedoch mit einer Bestattungsvorsorge verhindert werden – wie die Planung des eigenen Todes genau funktioniert, erfahren Sie hier.

Eine kurze Geschichte der Bestattung 

Die heutige Bedeutung der Bestattung stammt aus dem 17. Jahrhundert und heisst so viel wie «den sterblichen Überresten eine Statt geben». Allerdings waren Begräbungsriten und die Ruhe der Verstorbenen schon früh in der Menschheitsgeschichte von grosser Bedeutung. Bereits 100'000 v. Chr. wurden in gewissen Regionen Trauerfeiern durchgeführt und Verstorbene teilweise mit persönlichen Gegenständen begraben.

Als der Mensch sesshaft wurde, entstanden die ersten Totenstädte (Nekropole) oder Grabdenkmäler. Im alten Ägypten gab es ähnliche Rituale wie bei heutigen Bestattungen. Der Verstorbene wurde etwa in sein Grab gesenkt, ein Priester hielt eine Trauerrede und die Hinterbliebenen nahmen vor dem Grab ein Festmahl ein.

Die Griechen und Römer bestatteten eher die einfachen Leute in der Erde, während die Reicheren kremiert wurden. Das Christentum bevorzugte die Erdbestattung, die Feuerbestattung wurde erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts wieder durchgeführt.

Ablauf einer Bestattung

Heute gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Bestattung. Trotzdem haben sich einige Rituale und Abläufe über die vielen Hunderten Jahren nicht allzu sehr verändert. In der Regel organisiert die Bestattung die Familie, sofern der Verstorbene nichts anderes in seinem letzten Willen festgehalten oder eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen hat.

Heutzutage ist in der Schweiz das Bestattungswesen kantonal und kommunal unterschiedlich geregelt. Meist gilt aber Folgendes: Ist eine Person verstorben, muss eine medizinische Fachperson eine Todesbescheinigung ausstellen. Anschliessend melden die Hinterbliebenen den Tod innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt oder Bestattungsamt, welches oft bei der Planung hilft oder beratend zur Seite steht. Für die Durchführung der Bestattung sind meistens Bestattungsunternehmen in der Nähe (Bestatter) verantwortlich.

Was macht ein Bestatter?

Eine Bestatterin oder ein Bestatter kümmert sich unter anderem um Folgendes:

  • Abholung und Transport des Verstorbenen zum Bestattungshaus oder einem anderen Ort
  • Hygienische Versorgung, Bekleiden und kosmetische Behandlung des Verstorbenen
  • Einsargung sowie Transport zur Trauerhalle, Grab oder Krematorium
  • Erledigung von Formalitäten mit den Behörden
  • Festlegung des Termins für die Bestattung
  • Organisieren der Todesanzeige in der Zeitung
  • Die Verbindung zwischen den Hinterbliebenen und Dritten organisieren – dazu zählen Fahrer, Floristen, Verwaltung des Krematoriums oder Friedhofs, Pfarrer, Trauerredner etc.
  • Trauerbegleitung, falls er dafür ausgebildet ist.

Gemeinsam mit dem Bestattungsberater entscheiden sich die Hinterbliebenen für einen Sarg oder eine Urne sowie die Art der Trauerfeier. Wichtig ist es auch, Freunde, Bekannte und Verwandte des Verstorbenen zu informieren – etwa durch Todesanzeigen, die per Post verschickt oder in der Zeitung publiziert werden.

Aufbahrung oder Totenwache

Traditionellerweise gibt es vor der Beerdigung eine Aufbahrung, auch Totenwache genannt. Dazu wird der Verstorbene vor der Urnen- oder Erdbestattung nochmals in einem mit Blumen oder Kränzen geschmückten Sarg ausgestellt, der offen oder geschlossenen sein kann. Die Aufbahrung kann auch zu Hause stattfinden und bietet den Hinterbliebenen die Möglichkeit, dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen.

Die Kleidung des Verstorbenen

Der Bestatter wäscht den Verstorbenen, richtet ihn kosmetisch her und kleidet ihn ein. Traditionellerweise ist das Totenhemd ein weisses, meist verziertes Hemd. Es ist aber auch möglich, den Verstorbenen nach seinen eigenen Wünschen einzukleiden. Auf Wunsch können die Hinterbliebenen auch beim Waschen und Ankleiden dabei sein.

Die Trauerfeier

Eine religiöse Trauerfeier: Die Hinterbliebenen tragen den Sarg in die Kirche. 

Eine religiöse Trauerfeier: Die Hinterbliebenen tragen den Sarg in die Kirche. 

Ein wichtiger Bestandteil ist auch die Trauerfeier, die weltlich oder religiös sein kann. Letztere unterscheiden sich je nach Glaubensgemeinschaft. Im Christentum etwa halten Priester in Kirchen Messen für die Verstorbenen, begleiten die Trauerfeiern und unterstützen die Hinterbliebenen seelsorgerisch.

Bei einer weltlichen oder säkularen Trauerfeier wird auf eine religiöse Bestattung verzichtet. Inhaltlich richtet sich die Trauerfeier nach den Vorstellungen der Angehörigen oder des Verstorbenen selbst. Oft wird diese durch einen Trauerredner oder einen Ritualbetreuer durchgeführt.

In der Schweiz werden die meisten Verstorbenen kremiert. Zwar ist jede Bestattung unterschiedlich, doch gewisse Dinge sind in den allermeisten Fällen ähnlich. So ist die Trauerfeier wichtig, an der zum einen der Verstorbene gewürdigt und zum anderen der Trauerprozess eingeleitet wird. Meistens erzählen auch die Angehörigen etwas über den Verstorbenen, es wird Musik gespielt und Erringungsfotos werden gezeigt. Zur Trauerfeier gehören in der Regel auch Kerzen, Blumen oder Blumenkränze.  

Blumen und Kerzen gehören zur Trauerfeier dazu. 

Blumen und Kerzen gehören zur Trauerfeier dazu. 

Die Beerdigung und Leidmahl

Nach der Abschiedszeremonie tragen die Hinterbliebenen in der Regel den Sarg oder die Urne zum offenen Grab oder zur Urnennische. Der Trauerzug wird manchmal musikalisch begleitet und bevor die Urne/der Sarg abgesenkt wird, finden oft nochmals Reden statt.

Nach der Bestattung findet üblicherweise ein Traueressen (Leichenschmaus, Leidmahl) statt, an dem die Hinterbliebenen zusammenkommen und den Verstorbenen würdigen. Einerseits wird so den Gästen und Angehörigen gedankt, die teilweise von weit zur Beerdigung angereist sind, anderseits kann so der eigene Trauerprozess weniger schwierig gestaltet werden.

Beerdigung: Der Sarg wird abgesenkt. 

Beerdigung: Der Sarg wird abgesenkt. 

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Nach der Beerdigung: Danksagung, Grabstein und weitere organisatorische Schritte

Manchmal stellt die Familie auch ein digitales Kondolenzregister online. In diesem können die Hinterbliebenen den Verstorbenen nochmals schriftlich würdigen. Einige Familien danken den Gästen auch mit einer Danksagungskarte.

Nach der Beerdigung sucht sich in der Regel die Familie des Verstorbenen einen Grabstein aus. Bei Erdbestattungen wird dieser etwa neun bis zwölf Monate nach der Beisetzung platziert, da die Erde Zeit braucht, um sich zu setzen. Bis dahin steht anstelle eines Steins ein Grabkreuz aus Holz. Bei Urnenbestattungen ist das Setzen des Steins sofort möglich.

Wichtig 

Achten Sie auf die Vorschriften des Friedhofes, betreffend der Grösse, Farbe und Form des Grabsteines.

Nach der Beerdigung wartet zudem viel Arbeit auf die Hinterbliebenen – es gilt den Haushalt aufzulösen, Verträge zu kündigen oder finanzielle Dinge zu regeln. Mehr dazu hier.

Gesetze: Das gilt es bei einer Bestattung in der Schweiz zu beachten

In der Schweiz gelten von Kanton zu Kanton verschiedene Regelungen hinsichtlich der Bestattung. Sogar die Kosten fallen sehr unterschiedlich aus. Am besten Sie fragen beim zuständigen kommunalen/kantonalen Bestattungsamt oder Zivilstandsamt nach. Grob können Sie aber von diesen Bestimmungen ausgehen:

  • Die zuständige Behörde muss innerhalb von zwei Tagen über den Tod informiert werden. Dazu braucht es einen Totenschein und einen Ausweis des Verstorbenen.
  • Frühestens 48 Stunden nach dem Tod darf die Bestattung vollzogen werden. In dieser Zeit sollten Freunde, Bekannte und Verwandte informiert werden, damit diese Abschied nehmen können.
  • Auch wenn eine Verstorbene kremiert wird, braucht es einen Sarg. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn die Person den Körper der Wissenschaft zur Verfügung stellt.
  • Die Erdbestattung muss auf dem Friedhof stattfinden. Das gilt aber nicht für die Kremation. Die Urne kann auch im eigenen Garten vergraben oder zu Hause aufgestellt werden kann. Es ist auch möglich, die Asche ohne Bewilligung in der Natur zu zerstreuen. Die Bestimmungen des Forst-, Gewässerschutz-, Luftfahrt-, Bau- und Umweltrechts sollten allerdings eingehalten werden. In so einem Fall stellt der Bestatter eine Leihurne zur Verfügung.
  • In der Regel muss ein Arzt den Herzschrittmacher vor der Bestattung im Kremation entfernen. Auch bei der Erdbestattung ist dies aus ökologischen Gründen sinnvoll.
  • Die Bestattung organisieren die Angehörigen, sofern es der Verstorbene nicht anders wünscht. Sind diese nicht vorhanden, übernimmt dies die Wohngemeinde des Verstorbenen.
Eine Kirche mit Friedhof im Kanton Freiburg. 

Eine Kirche mit Friedhof im Kanton Freiburg. 

Trauer: Lassen Sie sich unterstützen

Der Tod eines geliebten Menschen hinterlässt eine grosse Lücke – Trauer, Wut, Schmerz oder Hilflosigkeit sind in dieser Zeit ganz normal. Die Trauer braucht Raum und Zeit und oft gilt es, das eigene Leben neu zu organisieren.

Es gibt unterschiedliche Bewältigungsstrategien – greifen Sie auch gerne auf die Unterstützung von Familie, Freunden oder Bekannten zurück. Zögern Sie auch nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unter anderem sind diese Stellen für Sie da:

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Arten: Welche Bestattungen gibt es in der Schweiz?

In der Schweiz wird grundsätzlich zwischen der Erd- und Feuerbestattung unterschieden. Während bei der Erdbestattung der Leichnam in einen Sarg gebettet und anschliessend beerdigt wird, wird er bei der Feuerbestattung in einem Sarg kremiert. Seine Asche wird dann in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt, was aber nicht zwingend ist. Rund 90 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer lassen sich heute nach ihrem Tod kremieren. Noch vor 40 Jahren waren es bloss 30 Prozent.

Die meisten Schweizer lassen sich nach ihrem Tod kremieren. 

Die meisten Schweizer lassen sich nach ihrem Tod kremieren. 

Auf dem Friedhof kann man sich in einem Familien- oder Privatgrab (Reihengrab) beerdigen lassen. In Familiengräbern sind meistens mehrere Personen nebeneinander begraben, während im Privatgrab nur eine Person liegt. In manchen Friedhöfen gibt es auch Urnennischen in Wänden sowie Gemeinschaftsgräber mit und ohne Namen.

Die Grabstätten pflegen in der Regel die Angehörigen, dazu gehört etwa das Reinigen des Grabsteines, das Austauschen von verblühten Blumen oder Unkrautjäten. Viele Friedhöfe haben aber auch Grabpflege-Services im Angebot.

Reihengräber werden in der Regel nach einer Ruhefrist von 20 bis 25 Jahren aufgehoben, bei Familiengräbern oder Urnennischen sind es häufig 30 Jahre. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, diese Frist zu verlängern.

Alternative Formen der Bestattung

Während noch vor kurzer Zeit ausschliesslich Urnen- oder Erdbestattungen üblich waren, haben sich inzwischen neue Formen etabliert. Längst werden Urnen nicht mehr auf dem Friedhof oder im eigenen Garten begraben, die Asche wird auch in der Natur, im Wasser oder in der Luft zerstreut.

Bei der Luftbestattung etwa wird die Asche aus einem Heissluftballon, Flugzeug oder Hubschrauber geworfen, bei der Baumbestattung dient der Platz unter dem Lieblingsbaum als letzte Ruhestätte. Speziell ist auch die Diamantbestattung, da wird die Asche in einen Diamanten gepresst.

Es ist auch möglich, seinen Körper für Forschungs- und Lehrzwecke zu spenden. Auch die sogenannte Kryonik findet zunehmend Anhänger. Dabei werden Tote eingefroren und bei minus 196 Grad im flüssigen Stickstoff aufbewahrt. Ihre Hoffnung ist, dass die Wissenschaft sie in Zukunft wieder zum Leben erwecken kann. Allerdings ist dieses Verfahren teuer und die Erfolgsaussichten sind ungewiss.

Bestattungen in anderen Religionen

Die Art der Bestattung hängen auch von der Kultur und Religion ab. So wird bei muslimischen Begräbnissen der Leichnam in ein weisses Leinentuch gehüllt, statt in einen Sarg gelegt. Allerdings ist dies in der Schweiz meistens nicht möglich, da eine Sargpflicht gilt. Feuerbestattungen werden abgelehnt, genauso wie im Judentum. Die Totenruhe darf in den beiden Religionen nicht gestört werden, indem die Gräber nach einer gewissen Zeit wieder aufgehoben werden.

Historischer jüdischer Friedhof mit Felsengräbern in Prag.

Historischer jüdischer Friedhof mit Felsengräbern in Prag.

Viele Kulturen haben auch Rituale oder bestimmte Tage, um die Verstorbenen zu ehren. Sie sind in allen Teilen der Welt ein wichtiger Teil der Trauerbewältigung. In der Schweiz etwa finden an Allerheiligen (1. November) Gedenkfeiern statt.

Ansichten

Kosten: Wie teuer ist eine Bestattung in der Schweiz?

Die Kosten sind sehr variabel. So sind diese nicht nur in jeder Wohngemeinde/Kanton anders, es gibt auch beträchtliche Unterschiede zwischen den Bestattungsunternehmen. Ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich.

Eine einfache Bestattung ist schon ab 2000 Franken erhältlich. In der Schweiz kosten aber Bestattungen schnell mal 8000 bis 10’000 Franken. Wobei Erdbestattungen in der Regel teurer sind als Feuerbestattungen. Aus folgenden Faktoren setzen sich die Kosten zusammen, wobei diese Liste nicht abschliessend ist.

Mindestleistungen

Sarg 
Modelle aus Karton:
150 bis 700 Franken
Modelle aus Sperrholz oder leichtem Holz (z.B. Tanne): 300 bis 1100 Franken
Modelle aus Massivholz: 2500 bis 8000 Franken.

Achtung: Beachten Sie die Materialvorschriften der Krematorien oder Friedhöfe. Für die Kremation wird oft leichtes Holz und für Erdbestattungen massiveres Holz verwendet.

Urne: zwischen 100 und 1300 Franken (auf eine Urne kann auch verzichtet werden)

Kremation: 350 bis 700 Franken

Einsargung: 350 bis 550 Franken

Todesfallformalitäten: 200 bis 300 Franken

Transport des Verstorbenen: 500 bis 700 Franken

Zusätzliche Dienstleistungen

Aufbahrungsraum: 0 bis 250 Franken

Trauerfeier: (Redner, Musik etc.) 1400 bis 1800 Franken

Blumenschmuck: 250 bis 800 Franken

Danksagung: 500 bis 700 Franken

Todesanzeige: 450 bis 1000 Franken

Traueressen: zwischen 20 und 50 Franken pro Person

Grabstein: 2500 bis 5000 Franken

Mehr zu den Kosten

Wer zahlt die Beerdigung in der Schweiz?

Die Bestattung kostet viel Geld. Da stellt sich die Frage, wer dafür aufkommt. In einigen Kantonen oder Städten wie St. Gallen oder Basel wird die letzte Ruhe praktisch vom Steuerzahler übernommen, sofern der Verstorbene dort wohnhaft war und man sich für die einfachste Variante entscheidet.

Kostenlos ist etwa das Einsargen, Überführen und Einäschern etwa in der Stadt Zürich. Allerdings ist auch hier eine Beerdigung selten gratis. So müssen die Hinterbliebenen etwa für individuelle Wünsche, für die Trauerfeier oder das Leidmahl aufkommen.

Vielerorts übernehmen die Gemeinden keine Bestattungskosten. So etwa in Bern oder Luzern. Die öffentliche Hand hilft nur auf Gesuch aus, wenn die finanziellen Mittel fehlen.

Generell ist aber die Familie gesetzmässig dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen. Nicht selten führt dies zu Konflikten. Manchmal fehlt auch das nötige Bargeld, hier kann etwa ein Bankkredit aushelfen.

Was ist die günstigste Form der Bestattung?

Am günstigsten ist wohl die anonyme Bestattung. Dabei wird die Urne in einem anonymen Gemeinschaftsgrab beigesetzt oder die Asche an einem «unbekannten» Ort in der Natur zerstreut. Auf einen teuren Sarg, den Grabstein sowie die Grabpflege wird verzichtet. Ebenso fällt die Trauerfeier oft weg.

Bestattungsvorsorge ist wichtig

Eine Bestattungsvorsorge nimmt den Hinterbliebenen schwere Entscheidungen und viel Arbeit ab.

Eine Bestattungsvorsorge nimmt den Hinterbliebenen schwere Entscheidungen und viel Arbeit ab.

Viel Leid erspart man aber den Hinterbliebenen, wenn man noch zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abschliesst. Dank diesem kann die Bestattung im Voraus bezahlt und vorbereitet werden. Mittels der Bestattungsvorsorge kann man auch seine Wünsche für die Beerdigung festhalten sowie ein Bestattungsunternehmen oder einen Trauerredner organisieren. Dies nimmt den Angehörigen viele schwierige Entscheidungen ab, die sich nach einem Todesfall in einer Ausnahmesituation befinden.

Die Kosten der Bestattungsvorsorge sind bei vielen Organisationen erschwinglich, sie kann entweder einmalig oder in Raten bezahlt werden. Bei unserem Partner everlife.ch ist sie bereits ab 12.90 Franken pro Monat erhältlich. Das Unternehmen nimmt den Angehörigen nach einem Todesfall auch viele administrative Aufgaben ab, für diese sie im Normalfall unzählige Arbeitsstunden benötigen.

Ausserdem bietet everlife.ch ein digitales Gedenkportal und einen digitalen Safe an. Darin kann man seine Daten sicher speichern und die Weitergabe des digitalen Nachlasses den Angehörigen erleichtern.

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Checkliste: Was ist zu tun im Todesfall?

Hier nochmals eine Checkliste, was in einem Todesfall zu tun ist. Beachten Sie die Vorschriften der Kantone und dass die einzelnen Punkte nur stichwortartig aufgelistet werden. Ein Todesfall ist eine sehr komplexe Angelegenheit und für viele Punkte könnte man einen eigenen Ratgeber schreiben.

Rund um die Beisetzung

  • Todesfall in der eigenen Wohnung: Haus- oder Notarzt kontaktieren. Dieser stellt eine Todesbescheinigung (Totenschein) aus.
  • Bei Suizid, einem Unfall oder Gewaltdelikt muss die Polizei benachrichtigt werden.
  • In einer Institution (z. B. Heim, Spital) stellt die Todesbescheinigung das Personal aus und schickt sie allenfalls direkt an die Behörden.
  • Der Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen beim Bestattungs- oder Zivilstandsamt des Wohnortes des Verstorbenen gemeldet werden. Bringen Sie dazu eine Todesbescheinigung sowie den Ausweis des Verstorbenen mit.
  • Klären Sie folgende Fragen mit den Behörden: Erdbestattung oder Kremation? Kremationstermin? Art der Grabstätte? Termin und Ort der Beisetzung?
  • Kontaktieren Sie frühzeitig einen Bestatter in Ihrer Nähe. Mit diesem klären Sie u.a. Folgendes: Wahl des Sarges, der Urne, des Grabkreuzes, Blumenschmuck, Leidzirkulare, Todesanzeige, Art der Aufbahrung…
  • Gespräch mit dem Pfarrer oder Ritualberaterin über die Art der Trauerfeier. Wichtig ist bei all diesen Schritten, die Wünsche des Verstorbenen zu berücksichtigen. Eine Bestattungsvorsorge ist hier sehr hilfreich.

Weitere Aufgaben rund um den Todesfall

  • Sozialversicherungen (IV/AHV), Pensionskasse, Krankenkasse, weitere Versicherungen und Steueramt informieren. Die Hinterbliebenen sollten sich auch erkundigen, welche Leistungen ihnen aus den drei Säulen zustehen.
  • Fahrzeuge abmelden
  • Arbeitgeber informieren
  • Kündigung: z.B. Mietvertrag, Stromanbieter, Telefon, Internet, Serafe (Billag), Abos und Vereinsmitgliedschaften. 
  • Digitaler Nachlass regeln: Welche Internetprofile oder Mitgliedschaften müssen aufgelöst werden? Optimal ist, wenn der digitale Nachlass schon zu Lebzeiten geregelt wird und die Passwörter für die Angehörigen hinterlegt sind. Im digitalen Safe bei everlife.ch kann man seine Daten sicher speichern und die Weitergabe an die Angehörigen erleichtern.
  • Testament den zuständigen Behörden übergeben. Anschliessend treffen sich die Erben zur Testamentseröffnung.
  • Auflösung Hausrat: Was passiert mit den Möbeln, Wertsachen, Fahrzeugen und Liegenschaften?

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Fazit: Sorgen Sie rechtzeitig für Ihre Liebsten vor

Ein Todesfall ist für die Angehörigen in der Regel eine absolute Ausnahmesituation. Sie sind in tiefer Trauer und müssen sich mit so vielen Fragen rund um die Bestattung beschäftigen. Die Organisation der Trauerfeier und Beisetzung ist nur eine davon. Es gilt, verschiedene Kündigungen sowie Anmeldungen zu erledigen und sich um die digitalen Konten zu kümmern. Der Aufwand dafür wird auf 80 bis 120 Stunden geschätzt.

Deshalb empfehlen wir, dass mit einer Bestattungsvorsorge möglichst viele Dinge noch zu Lebzeiten geregelt werden. Darin legt man seinen letzten Willen fest und kann seine Bestattung im Voraus bezahlen.

Denn ein Todesfall kostet in der Schweiz zwischen 8000 und 10'000 Franken und diese Summe muss innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden. Da das Erbe aber viel später ausbezahlt wird, müssen die Angehörigen das Geld vorschiessen. Mit einem Vorsorgeauftrag wäre das leicht vermeidbar.

Eine grosse Erleichterung für die Angehörigen ist auch, dass sie mit einer Bestattungsvorsorge während des gesamten Prozesses von Expertinnen und Experten unterstützt werden. So können sich diese ganz auf ihre Trauer konzentrieren.

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