Helvetic Care
    Helvetic Care versteht sich als Bewegung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

    Helvetic Care hat den Anspruch, den Menschen in ihrem Alltag - in der gesamten Themenbreite - Unterstützung zu ermöglichen. Sie will Menschen vernetzen, informieren, ihnen konkrete Angebote und professionelle Beratung vermitteln.

    Infos über selbstbestimmtes Leben im Alter?
    HelveticCare

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    • Helvetic Care AG
    • c/o blueAUDIT GmbH

    • Schindellegistrasse 73

    • 8808 Pfäffikon SZ

    • info@helveticcare.ch

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    So regeln Sie Ihr digitales Erbe

    Die meisten von uns hinterlassen auch über den Tod hinaus digitale Spuren. Da viele rechtliche Fragen noch ungeklärt sind, sind Erblasser*innen gefordert, ihren Nachlass selbst zu regeln. Hier erklären wir, wie das geht. Und: Wir haben einen Eventtipp für Sie.

    Grossmutter und Enkelin beschäftigen sich mit dem digitalen Erbe.
    Swisscom Logo Swisscom 04.09.2025Folgen

    Wer sein digitales Erbe zu Lebzeiten regelt, kann seinen Hinterbliebenen Leid ersparen. So müssen diese in einer emotional belastenden Zeit nicht mühsam nach Spuren suchen im Internet. Zudem können sie sämtliche Profile und Aktivitäten sowie die damit verbunden Daten richtig verwalten. Denn: Legt der/die Benutzer*in noch vor dem Tod fest, was mit den Profilen oder Daten passiert, erleichtert es die weiteren Schritte ungemein.

    Digitaler Nachlass und Pensionsplanung: Infoanlass in Zürich

    Mehr zu diesem Thema erfahren Sie an einer Infoveranstaltung in Zürich. Michael In Albon von Swisscom Campus erläutert in seinem Referat, wie Sie Ihren digitalen Nachlass regeln können. Zudem geht es an diesem Event um das Thema Pensionsplanung.    

    Die Teilnahme ist kostenlos, doch die Anzahl der Plätze ist beschränkt. 

    Wann: Donnerstag, 2. Oktober 2025, 18:00 Uhr

    Wo: Hauptsitz der Zurich Schweiz an der Hagenholzstrasse 60 in 8050 Zürich (Oerlikon).

    Jetzt anmelden

    Während physische Datenträger wie PC, Tablet, Smartphone oder externe Festplatten sowie andere Gegenstände aus dem Nachlass des Erblassers vererbt werden, verhält es sich bei Speichermedien im Internet (in der Cloud) oder bei digitalen Benutzerkonten etwas anders. Hier sollten die Zugangsdaten sicher verwahrt und zusammen mit der Berechtigung einzelnen Personen im letzten Willen zugewiesen werden.

    Digitaler Dschungel – verschaffen Sie sich einen Überblick

    Erstellen Sie eine digitale Inventarliste: Dazu zählen E-Mail-Konten (inkl. Passwörter, um diese ggf. später zurücksetzen zu können), Online-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Domains, Blogs oder Websites, digitale Fotos, Videos, Musik, E-Books und andere digitale Dateien. Nicht vergessen: Auch Zugangscodes und Passwörter für PC, Tablet oder Smartphone gehören dazu.

    Passwort-Manager: Mit solchen Programmen können Sie alle Passwörter sicher speichern. Der Zugriff auf den Passwort-Manager (Masterpasswort) kann mit einer Vertrauensperson oder dem digitalen Nachlassverwalter geteilt werden. 

    Datensicherung: Sichern Sie wichtige digitale Dateien regelmässig und bewahren Sie die Backups an einem sicheren Ort auf. Sorgen Sie dafür, dass Ihr digitaler Nachlassverwalter Zugriff auf diese Backups hat, falls sie benötigt werden.

    Digitales Testament: Halten Sie hier Ihre Wünsche bezüglich des digitalen Erbes fest. Geben Sie darin an, wer darauf Zugriff haben soll und welche Daten weitergegeben, gelöscht oder archiviert werden sollen.

    Digitaler Nachlassverwalter: Benennen Sie eine vertrauenswürdige Person als digitalen Nachlassverwalter, der sich nach Ihrem Tod um die Verwaltung Ihrer Accounts und Daten kümmert. Stellen Sie sicher, dass diese Person über die notwendigen Informationen und Zugangsdaten verfügt, um auf Ihre digitalen Konten zugreifen zu können.

    Nachlasskontakt bei Apple®: Hinterlegen Sie einen Kontakt, der nach dem Tod Zugriff auf Fotos, Nachrichten, Notizen, Dateien, Kontakte und Kalendereinträge hat. Diese Person hat keinen Zugriff auf Ihre Passwörter. Im unten stehenden Video erfahren Sie, wie das geht: 

    Konto-Inaktivität-Manager bei Google®: Hier können Sie eine Zeitspanne einrichten, nach deren Ablauf bestimmte Massnahmen ausgeführt werden, welche Daten für andere Personen freigegeben oder ob ein inaktives Konto gelöscht werden soll. Mehr Informationen gibt es im Video: 

    Digitaler Willensvollstrecker: Bei komplizierten Erbverhältnissen oder wenn Erben keine Kenntnis bekommen sollen, können Sie auch einen digitalen Willensvollstrecker einsetzen, der sich um die gesamte Abwicklung Ihres Nachlasses kümmert. In der Regel ist das ein Anwalt, der sich auch in Erbschaftsfragen bestens auskennt.

    Richtlinien zur Regelung des digitalen Nachlasses: Auf den Webseiten der verschiedenen Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn oder anderen Online-Dienstleistern finden Sie die jeweiligen Richtlinien zur Regelung des digitalen Nachlasses. Informieren Sie sich über die Bestimmungen und Verfahren der von Ihnen genutzten Dienste und setzen Sie sich gegebenenfalls mit den Anbietern in Verbindung, um die nötigen Vorkehrungen zu treffen.

    Datenschutz beachten: Überprüfen Sie die Datenschutzeinstellungen Ihrer Online-Konten und stellen Sie sicher, dass Sie festlegen, wer nach Ihrem Tod auf welche Informationen zugreifen kann. Denken Sie auch daran, Ihre persönlichen Daten zu schützen, um Identitätsdiebstahl oder Missbrauch zu verhindern.

    Experten kontaktieren: Um Ihre individuelle Situation zu berücksichtigen, sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt oder einem Experten für digitales Erbrecht. Damit können Sie sicherstellen, dass alle rechtlichen Aspekte Ihres digitalen Erbes geregelt sind.

    Mehr zur Digitalisierung im Alter auf unserer Themenseite. 

    Infoevent zum digitalen Nachlass: jetzt anmelden

    digitalen Nachlass

    • Digitalisierung im Alter

    Tags

    Internet

    Digital

    Technik

    Erben

    Bestattung

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