Helvetic Care
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    Sterben und erben in einer digitalen Welt: Was passiert mit meinen Daten?

    Im Internet hinterlassen wir unsere Spuren. Doch was geschieht nach unserem Tod mit den Passwörtern, Kundenkonten oder Social-Media-Profilen? Im 1. Teil unserer Themenserie erfahren Sie, warum Sie Ihren digitalen Nachlass zu Lebzeiten regeln sollten.

    Sterben und erben in einer digitalen Welt: Was passiert mit meinen Daten?
    Swisscom Logo Swisscom 18.04.2023

    Über den Tod wird im Allgemeinen sehr ungern gesprochen, vor allem oder gerade, wenn es um jemanden aus der Familie oder aus dem Bekanntenkreis geht. Vielleicht erfreut sich die betreffende Person noch bester Gesundheit und steht aktiv mitten im Leben. Und: Wer möchte sich schon mit dem eigenen Ableben auseinandersetzen?

    Um den Verbleib der eigenen Besitztümer zu regeln, gibt es einige Möglichkeiten: Treffe ich keine Vorkehrungen, wird die Erbfolge per Gesetz und nach dem verwandtschaftlichen Grad geregelt. Oder ich verfasse ein handschriftliches oder öffentliches Testament: Dieses hinterlege ich bei einer Urkundsperson oder einem Notar und kann zumindest für einen Teil die Nachfolge beeinflussen. Somit ist im Falle des Ablebens der Nachlass klar geregelt und entlastet die Hinterbliebenen in dieser schmerzhaften Zeit.

    Und der digitale Nachlass?

    Heutzutage kommunizieren wir per E-Mail, WhatsApp und Telegram oder pflegen Kontakte in sozialen Netzwerken. Ebenso machen wir Einkäufe in Online-Shops, erledigen bequem unsere Bankgeschäfte online oder bewahren Dateien oder Fotos digital in der Cloud auf.  

    Was aber passiert mit all diesen Daten wie E-Mail-Adressen, Passwörtern für Social-Media- Plattformen oder anderen Zugangsdaten und digitalen Inhalten? Auch hier gilt: Wer sein digitales Erbe schon zu Lebzeiten regelt, kann den Hinterbliebenen in einer belastenden Zeit eine schwere Aufgabe abnehmen oder zumindest erleichtern.


    Wie kann ich mein digitales Erbe regeln?

    Aber was ist überhaupt ein digitales Erbe? Bisher gibt es dazu in der Schweiz keine aktuelle Rechtsprechung, wodurch die Regelung des Nachlasses mit einigen Schwierigkeiten verbunden ist. Dass viele Anbieter von Internetdiensten ihren Sitz im Ausland haben, erschwert das Ganze zusätzlich.

    Im Allgemeinen werden unter anderem als digitaler Nachlass bezeichnet: E-Mail-Konten oder Benutzerprofile auf Social-Media-Plattformen; kostenpflichtige Abos, eigene Websites oder kryptobasierte (digitale) Vermögenswerte (spätestens hier kann es brisant werden).

    Denn meistens kennen wir den Zugang zu Konten, Profilen und Daten nur selbst.

    Da dieser Bereich durch den/die Erblasser*in allzu oft vergessen wird und unsere Nachkommen ohne entsprechende Vorkehrungen keinen Zugang erhalten, empfiehlt es sich rechtzeitig:

    • Gedanken über die Regelung des digitalen Nachlasses machen
    • die eigenen Daten z.B. Fotos oder E-Mails ordnen und archivieren
    • einen Überblick über alle Benutzerkonten verschaffen und immer auf dem neuesten Stand halten
    • alle Passwörter sammeln und an einem sicheren Ort hinterlegen (z. B. Safe, Passwortmanager)
    • sich bei Internetdiensten über das Vorgehen im Todesfall informieren bzw. nicht mehr benötigte Internetdienste kündigen
    • eine Person des Vertrauens einbeziehen. 

    Erweitern Sie Ihr digitales Wissen

    Ob Sie schönere Fotos machen möchten, die Regelung Ihres digitalen Nachlasses planen, sicher im Internet unterwegs sein wollen oder mit KI «experimentieren» möchten: Auf den Themenseiten unseres Partners Swisscom www.swisscom.ch/campus finden Sie umfangreiche Informationen, Links und Videos zu diesen spannenden und weiteren aktuellen Themen.

    Tags

    • Digitalisierung im Alter

    Gastbeitrag

    Internet

    Digital

    Bestattung

    Haben Sie schon einen digitalen Nachlass erstellt?

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