Krankenkasse

Wer in der Schweiz lebt, braucht eine obligatorische Krankenversicherung. Zudem bieten die Krankenkassen viele Zusatzversicherungen an. Was es beim Abschluss zu beachten gilt und wie das System der schweizerischen Krankenkassen genau funktioniert, erfahren Sie hier.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schweizer Krankenkassensystem besteht aus der obligatorischen Grundversicherung und zahlreichen freiwilligen Zusatzversicherungen. 
  • Die Grundversicherung deckt die Kosten für Behandlungen bei Krankheit, Mutterschaft und subsidiär bei Unfall. Die Prämienhöhe ist u.a. abhängig vom Versicherer, vom Wohnort, dem Versicherungsmodell oder der Franchise. 
  • Die Zusatzversicherung zahlt für Leistungen, für welche die obligatorische Versicherung nicht oder nur teilweise aufkommt; etwa für Zahnbehandlungen, Alternativmedizin, Brille oder für mehr Komfort während Spitalaufenthalten. 
  • Im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung sind ambulante und Spitalzusatzversicherungen freiwillig. Der Versicherer kann z.B. aus gesundheitlichen Gründen Interessenten ablehnen
  • Für die Kundinnen und Kunden ist vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung ein sorgfältiger Vergleich der Anbieter wichtig: Die Leistungen unterscheiden sich stark und besonders bei den Spitalzusatzversicherungen können die Prämien im Alter stark ansteigen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach - kostenlose Mailvorlage.

Das Krankenversicherungssystem in der Schweiz

Wer in der Schweiz lebt, muss eine obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG, auch Grundversicherung genannt, abschliessen. Diese übernimmt die Kosten bei Krankheit, Mutterschaft und subsidiär bei Unfall.

In der Grundversicherung sind gleich zu behandeln – unabhängig ihrer Herkunft, ihres Gesundheitszustands, Alters, Geschlechts oder Einkommens. Es herrscht ein Aufnahmezwang. In der Schweiz lebende Menschen können eine Krankenkasse, die an ihrem Wohnort tätig ist, frei wählen. 

Im Alter ist die Zusatzversicherung für viele Menschen wichtig

Die Grundversicherungen sind dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) und dem dazugehörenden Aufsichtsgesetz (KVAG) unterstellt, die Zusatzversicherungen dem Versicherungsvertrags- (VVG) und dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Der Abschluss einer Zusatzversicherung ist im Gegensatz zur Grundversicherung freiwillig. Die Anbieter dürfen Interessenten zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres hohen Alters ablehnen.

Mit der Zusatzversicherung werden Kosten gedeckt, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Etwa für Rettungen, Alternativmedizin, Fitnessabos, Zahnbehandlungen oder Sehhilfen.

Insbesondere im Alter wird die Spitalzusatzversicherung Halbprivat oder Privat für viele Menschen wichtig. Mit dieser profitieren sie während eines Spitalaufenthaltes von zusätzlichen Leistungen, einem Ein- oder Zweierzimmer und von der freien Arztwahl.

Was gibt es für Krankenkassen in der Schweiz?

Schweizweit sind zurzeit über 40 Krankenkassen registriert.  Zu den grössten zählen die CSS, Helsana, Groupe Mutuel, Assura, Swica, Concordia, Visana, KPT sowie die Sanitas. Die 10 grössten Krankenversicherer decken 90 Prozent des Marktes ab. Nur wenige Anbieter haben weniger als 5000 Kunden. Etwa die Stoffel Krankenversicherung, sanavals Gesundheitskasse oder Birchmeier.

Doch welche ist die beste und günstigste Krankenkasse in der Schweiz? So leicht ist dies nicht zu beantworten. Die persönlichen Bedürfnisse, aber auch der Wohnkanton sind entscheidend. Am besten, Sie stellen einen umfassenden Vergleich an. 

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Grundversicherung: Das müssen Sie wissen

Wie viel kostet die Krankenversicherung in der Schweiz?

Jeder Versicherte zahlt einen monatlichen Beitrag an seine Krankenkasse. Die Höhe dieser Prämie ist u.a. abhängig vom Wohnort, der Krankenversicherung, Versicherungsform, Franchise und Einschluss der Unfalldeckung. Im Vergleich zu vielen Zusatzversicherungen beeinflusst das Alter die Prämie nicht. Lediglich Kinder bis 18 Jahre und 19- bis 25-Jährige zahlen weniger.

Wer unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze lebt, hat oft Anspruch auf Prämienverbilligungen. Fast 30 Prozent der Haushalte nehmen derzeit Prämienverbilligungen in Anspruch, die Bund und Kantone tragen. Darüber werden mehr als 6 Milliarden Franken verteilt.

Welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung kommt für die Kosten bei Krankheit, Mutterschaft und subsidiär bei Unfall auf. Letzteres heisst: Wer mindestens acht Stunden beim gleichen Arbeitgeber tätig ist, ist über diesen gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle abgesichert und braucht deshalb keine entsprechende Deckung in seiner Krankenversicherung. Das gilt auch für Arbeitslose und Selbstständige, die privat gegen Unfälle versichert sind.

Ebenfalls übernimmt die Krankenkasse bestimmte präventive Leistungen. Etwa gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, gewisse Impfungen oder abhängig vom Wohnkanton bei über 50-Jährigen Mammografien zur Erkennung von Brustkrebs oder Vorsorgeuntersuchungen bei Dickdarmkrebs. Mit den Prämien wird auch ein Betrag für Prävention erhoben. Dieser geht an die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung.

Häufig zahlt der Versicherte zuerst die Arztrechnung und lässt sich die Kosten anschliessend von der Krankenkasse zurückerstatten (Prinzip tièrs garant). Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Ärzte ihre Rechnungen direkt an die Krankenversicherung schicken und diese direkt bezahlt wird (Prinzip tièrs payant). In diesem Fall muss die versicherte Person eine Kopie der Rechnung erhalten.

Leistungen sind nicht überall gleich

Der Leistungsumfang ist zwar klar umschrieben bei der Grundversicherung. Ein abschliessender Leistungskatalog existiert jedoch nicht. Deshalb können die Leistungen trotz Obligatorium im konkreten Fall unterschiedlich ausfallen.

Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag: Das sind die Kostenbeteiligungen

Die Versicherten beteiligen sich in der Regel, wenn sie Leistungen beziehen. Diese Kostenbeteiligungen bestehen aus der Franchise, dem Selbstbehalt und dem Spitalbeitrag.

Franchise bedeutet, dass man vorab einen gewissen Betrag der Behandlungskosten selbst übernimmt. Für Erwachsene bestehen Franchisemöglichkeiten zwischen 300 und 2500 Franken. So zahlt etwa ein Versicherter bei einer Franchise von 500 Franken die ersten 500 Franken der beanspruchten Gesundheitsleistungen pro Kalenderjahr selbst. Je höher die Franchise, desto weniger Prämie zahlt man.

Hier entfällt die Franchise

Es gibt aber Grundversicherungsmodelle, die für bestimmte Leistungen wie Mammografien oder Generika keine Franchise berechnen. Ein solches bietet die Groupe Mutuel mit PrimaFlex an. Dieses ist vergleichsweise günstig und Sie geniessen zahlreiche weitere Vorteile.

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Für die Kosten, die die Franchise übersteigen, zahlen Sie einen Selbsthalt von 10 Prozent. Allerdings nur bis zu einem Maximum von jährlich 700 Franken. Bei Minderjährigen beträgt der Maximalbetrag 350 Franken.

Die Kostenbeteiligung bei Spitalaufenthalten beläuft sich täglich auf 15 Franken. Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre und Frauen bei Mutterschaftsleistungen sind vom Spitalkostenbeitrag ausgenommen.

So sparen Sie während eines Spitalaufenthaltes

Ein Spitalaufenthalt kann ganz schön ins Geld gehen. So fallen etwa bei 30 Tagen 450 Franken an Spitalkostenbeiträgen an. Hinzu kommen weitere Ausgaben – wie für die Kinderbetreuung, den Transport oder eine Haushaltshilfe.

Hier springt die H Capital der Groupe Mutuel ein. Diese Zusatzsatzversicherungen zahlt im Falle eines über 24-stündigen Spitalaufenthaltes in der Schweiz und im Ausland eine selbstgewählte Summe aus (z.B. 3000 Franken). Die Prämie ist gering und das Produkt kann unabhängig vom Alter abgeschlossen werden.

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Kann ich auch im Alter die Krankenkasse wechseln?

Ja, die Grundversicherung können Sie in jedem Alter wechseln. Dies ist per Ende des Jahres möglich. Dafür muss aber bei Ihrer Krankenkasse bis zum 30. November eine schriftliche Kündigung per Einschreiben eintreffen. Die Krankenkasse teilt die Höhe der Prämie für das nächste Kalenderjahr jeweils bis spätestens zum 31. Oktober mit.

Wer im Standard-Modell versichert ist und die tiefste Franchise von 300 Franken (bei Kindern 0 Franken) hat, kann die Krankenversicherung auch per 1. Juli wechseln. In diesem Falle muss die Kündigung jeweils bis zum 31. März erfolgt sein.

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Die verschiedenen Modelle in der Grundversicherung

Die Prämienhöhe kann sich je nach Versicherung und gewähltem Modell unterscheiden. Auch dieses ist frei wählbar. Folgende Modelle stehen in der Regel zur Auswahl:

Standard-Modell mit freier Arztwahl

Bei diesem Modell bezahlen die Versicherten die volle Prämie. Dafür können sie im Rahmen ihrer Versicherung den Arzt frei wählen. Sie geniessen eine hohe Flexibilität.

HMO-Modelle

HMO bedeutet Health Maintenance Organization (Gesundheitserhaltungsorganisation). Bei medizinischen Problemen müssen die Versicherten sich immer zuerst an eine HMO-Praxis oder an einen Arzt, der Mitglied eines Versorgungsnetzes ist, wenden. Wenn nötig, überweisen diese sie an einen Spezialisten. Häufig deckt die HMO auch verschiedene Facharztgebiete selbst ab. Wenn ihnen die eingeschränkte Arztwahl nichts ausmacht, kann sich dieses Modell durch hohe Prämienrabatte finanziell lohnen.

Hausarztmodelle

Dieses Modell funktioniert ähnlich wie das HMO-Modell, nur dass die Kunden sich bei medizinischen Problemen zuerst an ihren Hausarzt wenden. Allerdings entscheidet die Krankenkasse bei der Wahl des Hausarztes mit und belohnt sie dafür mit einem Prämienrabatt.

Telmed-Modelle

Bei medizinischen Problemen ist eine telefonische Hotline mit medizinischem Fachpersonal die erste Anlaufstelle. Dieses entscheidet, ob die Patienten physisch einen Arzt oder ein Spital aufsuchen müssen.

Gemischte Modelle

Telemedizinische Beratung, Apotheke oder Arzt: Bei diesen Modellen haben die Kunden die Wahl. Sie basieren stärker auf der Freiheit des Versicherten und weniger auf Restriktionen. Sie fördern zudem individuelle Anreizstrukturen.

Ein attraktives Angebot hat die Groupe Mutuel mit dem Produkt PrimaFlex. Hier kann man etwa gewisse Vorsorgeuntersuchungen in der Apotheke durchführen. Ausserdem wird die Einnahme von Generika belohnt.

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Notfälle, Gynäkologen und Augenärzte

Für Kontrollen beim Augenarzt, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen und Notfälle muss der Versicherte nicht die Grundsätze seines Versicherungsmodell-Modells beachten. Er kann z.B. einfach zur Augenarzt-Kontrolle gehen, ohne dass er sich vorher an seine HMO-Praxis wenden muss.

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Zusatzversicherungen: Das müssen Sie wissen

Ambulante und Spitalzusatzversicherungen zahlen, was die Grundversicherung gar nicht oder nur teilweise übernimmt. Zusatzversicherungen müssen Sie nicht zwangsläufig bei Ihrer Grundversicherung abschliessen. Sie können problemlos einen anderen Anbieter wählen.

Vor dem Abschluss dieser freiwilligen Versicherungen wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Werden die Fragen nicht wahrheitsgemäss beantwortet, darf der Versicherer den Vertrag kündigen oder zu Unrecht gezahlte Leistungen zurückfordern.

Bei Vorerkrankungen kann die Versicherung die Interessenten ohne die Angabe von Gründen ablehnen oder bei bestimmten Krankheiten keine Leistungen zahlen (Vorbehalt). Auch das fortgeschrittene Alter kann ein Ausschlusskriterium sein. Deshalb lohnt es sich, eine solche Versicherung abzuschliessen, solange man jung und gesund ist.

Ihr Versicherer darf Sie aber nicht einseitig kündigen, wenn Sie Leistungen beanspruchen. Anders ist das etwa bei der Autoversicherung.

Wie viel kostet eine Zusatzversicherung?

Die Prämie ist häufig abhängig vom Alter, Geschlecht und vielen weiteren Faktoren. Die Versicherung erstellt Ihnen eine entsprechende Offerte. Insbesondere bei Spitalzusatzversicherungen müssen Sie die steigenden Prämien im Alter beachten. Es ist ratsam, diesen Aspekt aber auch beim Deckungsumfang zu berücksichtigen und verschiedene Anbieter zu vergleichen.

Was gilt es, bei einem Wechsel zu beachten?

Bei vielen Zusatzversicherungen gilt in aller Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten und ein Wechsel ist nach der vereinbarten Vertragslaufzeit jeweils per 1. Januar möglich. Das Schreiben muss also bis Ende September bei der Versicherung eingetroffen sein.

Die Versicherungsverträge können aber bezüglich Vertragslaufzeit (max. 3 Jahre) und Kündigungsfrist (max. 3 Monate) individuell ausgestaltet sein. Deshalb sollten Sie unbedingt die Vertragsbestimmungen oder die Police studieren.

Wenn eine Versicherung eine Prämienenanpassung für das Folgejahr vornimmt, können Sie nach der Bekanntgabe innerhalb von 30 Tagen kündigen.

Wichtig: Kündigen Sie erst, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung haben, am neuen Ort auch versichert zu sein. Denn eine Versicherung kann Sie ohne Begründung ablehnen oder Sie mit Vorbehalt versichern.

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Welche Zusatzversicherungen gibt es in der Schweiz?

Es gibt ambulante Zusatzversicherungen und Spitalzusatzversicherungen.

Zu den ambulanten zählen:

  • Alternativmedizin 
  • Prävention und Gesundheitsförderung: Beiträge ans Fitnessabo, Skifahren oder Schwimmen im Freibad
  • Zahnbehandlungen
  • Hilfsmittel und Sehhilfen
  • Transport-, Reise- oder Ferienversicherungen
  • Impfungen und Reiseschutzimpfungen
  • Haushaltshilfen und Hauskrankenpflege

Haben Sie die richtige Spitalzusatzversicherung?

Die Spitalzusatzversicherungen Halbprivat und Privat gehören zu den beliebtesten Zusatzversicherungen. 20 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer haben eine abgeschlossen, das sind 1,5 Millionen Menschen.

Bei Spitalaufenthalten profitiert man mit dieser etwa von der freien Spital- und Arztwahl, der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder einer Behandlung durch den Beleg-, Ober- oder Chefarzt.

Möglichst sind auch sogenannte Flex-Modelle. Hier entscheidet der Patient erst beim Spitaleintritt, in welcher Zimmerkategorie er untergebracht werden möchten und übernimmt dann die im Vertrag vereinbarte Beteiligung. Die vollen Kosten zahlt die Krankenkasse für die allgemeine Abteilung in der ganzen Schweiz.

Wer gerne in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer untergebracht werden möchte, kann sich auch für ein Hotellerie-Modell entscheiden. Bei diesem gibt es aber keine freie Arztwahl.

Spitalzusatzversicherungen im Alter

Die Prämien der Spitalzusatzversicherungen können im Alter stark ansteigen. Zahlt man etwa mit 55 Jahren noch eine monatliche Prämie von 300 Franken, gibt man manchmal mit 85 Jahren über 1000 Franken aus – das ist ein Unterschied von 700 Franken.

Solch massive Prämiensprünge sind keine Seltenheit. Und es stellt sich die Frage, ob man sich die Versicherung überhaupt noch leisten kann, wenn man sie statistisch gesehen am meisten braucht. Deshalb ist es wichtig, sich beim Abschluss einer Spitalzusatzversicherung zur Prämienentwicklung im Alter zu erkundigen.

Zusatzversicherung, die langfristig bezahlbar bleibt

Steigt diese massiv an, lohnt es sich, über Alternativen nachzudenken. Eine solche bietet die Spitalzusatzversicherung der Groupe Mutuel. Diese Spitalzusatzversicherung bleibt im Alter bezahlbar. Ausserdem bietet die Groupe Mutuel für den späten Einstieg die Hôpital Senior an. Dieses Produkt sieht keine Altersgrenze für die Aufnahme vor. Daher kann es in jedem Alter abgeschlossen werden, sofern man gesund ist.

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach

Möchten Sie wissen, wie sich die Prämie Ihrer halbprivaten und privaten Spitalzusatzversicherung entwickelt? Dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung. 

Eine Vorlage des Mails erhalten Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link Ihrer Krankenkasse klicken. Ein vorgeschriebenes Mail öffnet sich in Ihrer Mail-Applikation und Sie brauchen nur noch auf «Senden» zu klicken. 

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