Hintergrund: Mehrere Spitalaufenthalte im Jahr sind keine Seltenheit
Eine Operation mit anschliessendem Spitalaufenthalt ist erforderlich: Diese Diagnose möchte niemand gerne hören. Doch Tatsache ist, dass die Wahrscheinlichkeit dafür mit jedem Lebensjahrzehnt deutlich ansteigt. Nicht selten bleibt es dabei nicht nur bei einem Aufenthalt. Ein Drittel der über 65-Jährigen, die 2020 hospitalisiert wurden, erhielten im selben Jahr sogar mindestens noch eine weitere Spitaleinweisung.
Doch was ist Ihnen in einem solchen Fall wichtig? Möchten Sie Spitäler und Ärzte frei wählen können – und das überall in der Schweiz? Legen Sie Wert auf ein Einzelzimmer oder möchten Sie in der privaten Abteilung behandelt werden?
Dann ist eine Zusatzversicherung für über 55-Jährige genau das Richtige für Sie. Denn die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt nur Leistungen für einen Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung zum Tarif Ihres Wohnkantons. Entscheiden Sie sich für ein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons, müssen Sie oft einen Teil der Kosten selbst tragen – auch in der allgemeinen Abteilung. Noch höher sind die Kosten, wenn Sie sich in einer Klinik oder in der halbprivaten beziehungsweise privaten Abteilung von einem Facharzt Ihrer Wahl behandeln lassen möchten.
Gut zu wissen
Basel-Stadt und der Aargau haben eine weniger bekannte Gemeinsamkeit: Ihre Spitäler geniessen einen exzellenten Ruf – wenn es nach der Zahl der behandelten Patienten aus anderen Kantonen geht.
Mit «Hôpital Senior» den Gesundheitsschutz flexibel ergänzen
Die Spitalzusatzversicherung der Groupe Mutuel ist deshalb auf über 55-Jährige zugeschnitten; Sie können «Hôpital Senior» aber in jedem Alter abschliessen. Die Zusatzversicherung springt dann bei einem krankheits- oder unfallbedingten Spitalaufenthalt ein – auch ausserhalb Ihres Wohnkantons. Ein weiteres grosses Plus: Sie können den Umfang des Versicherungsschutzes ganz präzise an Ihre Wünsche anpassen. Dazu können Sie aus vier verschiedenen Stufen für Spitalleistungen auswählen.
Mehr zur «Hôpital Senior»- Klasse 1: Sie haben in der ganzen Schweiz ohne Zusatzkosten freie Spitalwahl (im Zweibettzimmer).
- Klasse 2: Dabei haben Sie zusätzlich Anspruch auf ein Einzelzimmer, ohne dass Ihnen dafür Zusatzkosten entstehen.
- Klasse 3: Sie haben freie Arztwahl und erhalten eine Behandlung in der halbprivaten Abteilung. Wer Klasse 3 oder 4 wählt und sich für ein privates Spital entscheidet, kann die Wartezeit im Vergleich zu einer Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus verkürzen.
- Klasse 4: Sie suchen sich den Arzt Ihres Vertrauens frei aus und werden in der privaten Abteilung des Spitals behandelt. Gut zu wissen: Versicherte der Klassen 3 und 4 profitieren von einem Prämienrabatt, wenn sie eine Franchise wählen.
Eine wichtige Empfehlung: Je früher Sie das Thema angehen, desto besser. Denn im ersten Jahr nach Vertragsabschluss werden bei der «Hôpital Senior» nur die Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung in der ganzen Schweiz übernommen.
Die Checkliste: sicher zum passenden Tarif
Folgende Leitfragen sollten Sie sich stellen, ehe Sie sich zum passenden «Hôpital Senior» Versicherungsschutz beraten lassen.
- Möchten Sie Ihr Krankenhaus frei wählen können, egal wo, entweder in Ihrer Nähe oder in einem anderen Kanton?
- Wünschen Sie sich im Spital Ihrer Wahl eine freie Arztwahl?
- Möchten Sie die Privatsphäre eines Einbettzimmers geniessen?
- Ist Ihnen darüber hinaus die Betreuung in der halbprivaten oder privaten Abteilung wichtig?
- Reisen Sie öfters in Ausland? Und möchten Sie bei einem notwendigen Spitalaufenthalt dort ein Tagegeld erhalten?
- Wollen Sie Betreuung und Transport bei medizinischen Notfällen jenseits von 20 km vom Wohnort inkludieren?
Klicken Sie auf den Button, um sich für die Wahl der passenden Zusatzversicherung von den Experteninnen und Experten der Groupe Mutuel persönlich beraten zu lassen.
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