«Qualität und Effizienz schliessen sich in der Langzeitpflege nicht aus»

Die Qualität in der Langzeitpflege soll sich weiter verbessern – genügt sie nicht, wird dies transparent gemacht. Was sich die Krankenversicherungen vom neuen Qualitätsgesetz sonst noch alles versprechen, sagt Dr. Thomas J. Grichting, Generalsekretär der Groupe Mutuel.

«Qualität und Effizienz schliessen sich in der Langzeitpflege nicht aus»
Groupe Mutuel

Herr Grichting, um was geht es beim neuen Qualitätsgesetz?
Thomas J. Grichting: Der neue Artikel 58a im Krankenversicherungsgesetz (KVG) soll in Zukunft dafür sorgen, dass sich die Qualität im Schweizer Gesundheitswesen weiter verbessert. Die Verbände der Tarifpartner sind nun verpflichtet Qualitätsverträge abzuschliessen. Diese gelten auch für die Langzeitpflege und sind in der ganzen Schweiz gültig.

Was steht dabei im Zentrum?
Der kontinuierliche Verbesserungsprozess. Ungenügende Qualität soll transparent gemacht und angegangen werden. Spätestens am 1. April 2022 müssen sie die Qualitätsverträge dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen. Uns ist es dabei wichtig, partnerschaftliche Lösungen zu finden.

Zur Person
Thomas J. Grichting ist Doktor der Rechtswissenschaften. Der Oberwalliser ist Mitglied der Generaldirektion und Generalsekretär des Versicherers Groupe Mutuel sowie Vizepräsident von Santésuisse. Seit rund 30 Jahren setzt er sich in verschiedenen Funktionen für ein bezahlbares, freiheitliches Gesundheitswesen ein.

Was verstehen Sie unter Qualität?
Grundsätzlich gibt es Indikations-, Ergebnis-, Struktur- und Prozessqualität. Aus Sicht der Krankenversicherer und der Patienten, sind die Indikation- und die Ergebnisqualität entscheidend. Reine Ausstattung, eine bestimmte Anzahl Mitarbeitende oder gute Prozesse schaffen per se noch keine Qualität. Die Indikationsqualität hingegen ist für den Patientennutzen eine relevante Grösse. Sie umfasst die Angemessenheit und Notwendigkeit medizinischer Interventionen. Eine Intervention ist dann angemessen, wenn der medizinische Nutzen für den Patienten grösser ist als das Risiko. Ergebnisqualität zeigt auf, ob das Ziel der Leistung erreicht wurde und ob es zu keinen Folgekomplikationen gekommen ist.

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Was heisst das in der Langzeitpflege?
Bei der Pflege muss die Lebensqualität des Pflegebedürftigen im Zentrum stehen. Es ist aber schwierig zu definieren, was unter Lebensqualität zu verstehen ist. Dies ist sehr subjektiv und wird zum Beispiel vom Alter oder dem Gesundheitszustand beeinflusst. Es gibt daher heute keine einheitliche Definition. Aus unserer Sicht ist aber wichtig, dass die pflegebedürftige Person auch selbst definiert, was sie unter Lebensqualität versteht. Der Fokus sollte also auf einer optimalen, individuellen Lebensqualität liegen. Ergebnisqualität ist somit im Langzeitpflegebereich nicht mehr primär die Verbesserung des gesundheitlichen Zustands, sondern der Erhalt des Wohlbefindens und die Milderung der Symptome.

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Wie wird die Qualität in der stationären Langzeitpflege gemessen?
Die Daten für die Erhebung der Qualitätsindikatoren werden in den Pflegeheimen erfasst. Das Bundesamt für Statistik sammelt diese Angaben und stellt sie dem Bundesamt für Gesundheit zur Verfügung. Die Qualitätsmessung basiert dabei auf vier Faktoren. Massgebend sind namentlich die Bewegungseinschränkung, die Mangelernährung, die Polymedikation und die Schmerzen.

Was sind nun die konkreten Erwartungen der Krankenversicherer an die Qualität der Pflege?
Im Interesse der Schweizer Bevölkerung und der Nachhaltigkeit unseres Gesundheitssystems müssen wir miteinander arbeiten. Es braucht dringend mehr Transparenz betreffend Qualitätsmessung und -erreichung. Der Qualitätswettbewerb ist zu stärken, wobei natürlich auch am Effizienzpotenzial gearbeitet werden muss. Qualität und Effizienz schliessen sich nicht aus. Beide Kriterien sollten sowohl bei der Zulassung, als auch der Vergütung eine wichtige Rolle spielen. Wünschenswert wären daher innovative und ergebnisorientierte Vergütungsmodelle. Schliesslich ist auch klar festzuhalten, dass die Krankenversicherer nach KVG nur medizinische Pflegeleistungen bezahlen dürfen. Die Qualitätsdiskussion muss aber alle Bereiche der Pflege und Betreuung abdecken und daher auch ausserhalb des KVG geführt werden.

Dieser Artikel wurde durch die Groupe Mutuel beigetragen.

Die Groupe Mutuel ist der zweitgrösste Krankenversicherer der Schweiz und bietet Versicherungen für alle wichtigen Lebenssituationen an. 

Der Groupe Mutuel sind mehrere unabhängige Gesellschaften angeschlossen, die in den Bereichen Kranken- und Unfallversicherung, Lebensversicherung, Vermögensversicherungen und Unternehmensversicherungen tätig sind.

Für Privatkunden bietet die Groupe Mutuel sowohl eine Grundversicherung als auch Zusatz- und Lebensversicherungen an.

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