Welche Pflegestufen gibt es in der Schweiz?

Der Pflegebedarf einer Person bestimmt, in welche Pflegestufe diese eingeteilt wird. Das System in der Schweiz umfasst 12 verschiedene Pflegestufen. Doch wie werden Sie ermittelt? Alles Wissenswerte erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Portrait mit zwei älteren Menschen und einer Pflegerin.
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Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Pflegestufen in der Schweiz in einer Tabelle: eine Übersicht
  3. Das BESA-System und seine Besonderheiten: Diese Faktoren fliessen in die Einstufung mit ein
  4. Wie hoch sind die Pflegekosten in der Schweiz?
  5. Die Einteilung in Pflegestufen in der Schweiz: So erhalten Senioren Informationen zu ihrem Pflegebedarf
  6. Diese Lebensbereiche werden für die Einteilung in eine Pflegestufe relevant
  7. Wann lohnt es sich, sich für die Pflege zu Hause zu entscheiden?
  8. Häufige Fragen zu den Pflegestufen in der Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegestufen regeln den Pflegeaufwand: 12 Pflegestufen definieren den täglichen Zeitbedarf von unter 20 bis über 220 Minuten und bestimmen die Leistungen.
  • Klare Kostenverteilung: Krankenkassen zahlen 9,60 CHF pro Tag und Stufe, der Eigenanteil liegt bei maximal 23 CHF. Mehrkosten übernimmt der Kanton.
  • Individuell und anpassbar: Der Pflegebedarf wird z. B. mit BESA ermittelt, ganzheitlich bewertet und regelmässig überprüft.

Die Pflegestufen in der Schweiz in einer Tabelle: eine Übersicht

Vereinfacht ausgedrückt zeigt eine Pflegestufe in der Schweiz an, wie pflegebedürftig ein Mensch ist. Meist erfolgt die Einteilung dann, wenn beispielsweise ein Einzug in ein Pflegeheim bevorsteht. Über die Stufe wird dann der Umfang der benötigten Unterstützung angezeigt.

Das bedeutet unter anderem auch, dass jede Pflegestufe an einen bestimmten Zeitaufwand pro Tag gebunden ist. Wie hoch dieser ist, zeigt die folgende Tabelle, die wiederum auf der KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) basiert.

Pflegestufe
Zeitaufwand pro Tag
1
bis zu 20 Minuten pro Tag
2
21 bis 40 Minuten
3
41 bis 60 Minuten
4
61 bis 80 Minuten
5
81 bis 100 Minuten
6
101 bis 120 Minuten
7
121 bis 140 Minuten
8
141 bis 160 Minuten
9
161 bis 180 Minuten
10
181 bis 200 Minuten
11
201 bis 220 Minuten
12
mehr als 220 Minuten pro Tag

Wichtig: Mithilfe der sogenannten Pflegebedarfsinstrumente wird der Pflegebedarf eines Menschen genau festgelegt. Die Basis hierfür bilden in vielen Regionen die BESA-Pflegestufen. Diese Abkürzung steht für Bewohner-Einstufungs- und -Abrechnungssystem.  In den meisten Fällen sorgt das Heim dafür, dass der Pflegebedarf ermittelt wird. Die Kosten für die Einstufung übernehmen in diesem Fall die Krankenkassen.


Das BESA-System und seine Besonderheiten: Diese Faktoren fliessen in die Einstufung mit ein

BESA ist die Abkürzung für Bewohner-Einstufungs- und -Abrechnungssystem. Das BESA-Modell wird meist bei Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim angewendet, um eine präzise und faire Einstufung der Pflegebedürftigkeit vorzunehmen. Es erfasst systematisch, in welchen Bereichen Bewohner aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Unterstützung benötigen.

Damit die Höhe des Pflegebedarfs genau festgelegt werden kann, müssen die Verantwortlichen verschiedene Details berücksichtigen. Fragen, die in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen, sind unter anderem:

Danach wird ein einheitliches Punktesystem genutzt, um die Pflegeleistungen genau zu bestimmen. Je höher die Pflegestufe, desto höher ist auch der Bedarf an Leistungen und Zeit. Was sich im ersten Moment ein wenig standardisiert anhören mag, ist individueller als gedacht.

Denn: Basierend auf dem errechneten Pflegebedarf pro Tag wird ein persönlicher Plan erstellt. Ziel ist es, die Autonomie und die Lebensqualität der betreffenden Person bestmöglich zu erhalten.


Wie hoch sind die Pflegekosten in der Schweiz?

Die Höhe der Pflegekosten in der Schweiz ist vor allem vom Pflegebedarf und den hiermit verbundenen Leistungen abhängig. Die Krankenkassen übernehmen pro Tag und pro Pflegestufe einen Betrag von 9,60 CHF. Schnell zeigt sich, dass die Kosten, die bei der Inanspruchnahme einer Pflegeeinrichtung anfallen, mitunter deutlich höher liegen. Daher zahlen Senioren (und/ oder deren Angehörige) einen Eigenanteil. Wie hoch dieser ist, ist immer auch vom jeweiligen Wohnort abhängig. Teilweise gibt es zwischen den verschiedenen Kantonen deutliche Unterschiede.

Es gibt allerdings auch eine Grenze nach oben. Die Patienten zahlen maximal 23 CHF pro Tag aus der eigenen Tasche. Wenn die Kosten auch über Franchise und Selbstbeteiligung nicht abgedeckt werden, wird der Rest vom zuständigen Kanton getragen.

Gleichzeitig gilt es, mit einzukalkulieren, dass Menschen, die in der Schweiz im Pflegeheim wohnen, auch für die Pension und die Betreuung vor Ort zahlen müssen.

Zur Einordnung: Durchschnittlich liegen die Kosten für ein Pflegeheim im Monat bei etwa 10.000 CHF. Dieser Betrag setzt sich aus den Aufwendungen für die Pension, die KVG-Pflege, die Betreuung und weitere Kosten zusammen.


Die Einteilung in Pflegestufen in der Schweiz: So erhalten Senioren Informationen zu ihrem Pflegebedarf

Wer bemerkt, dass es ihm immer schwerer fällt, im Alltag selbstständig zu sein, sollte sich frühzeitig Gedanken über das Thema Pflegestufen machen. Manchmal treten Veränderungen schleichend auf. Manchmal sind es jedoch auch Krankheiten oder Unfälle, die dazu führen, dass sich das Leben von einem Tag auf den anderen verändert.

Die Basis für eine Einteilung in die Pflegebedarfsstufen bildet ein Gutachten. Im Rahmen eines Besuchs wird festgestellt, ob die betreffenden Personen zum Beispiel:

Wer nicht «nur» unter den genannten (und ähnlichen) Einschränkungen leidet und zum Beispiel im Laufe der Zeit eine Demenz entwickelt hat, wird entsprechend höher eingestuft. Danach können die Betroffenen und ihre Angehörigen entscheiden, ob es gegebenenfalls sinnvoll ist, eine 24-Stunden-Pflege, betreutes Wohnen oder einen Einzug ins Alters- oder Pflegeheim in Betracht zu ziehen.


Diese Lebensbereiche werden für die Einteilung in eine Pflegestufe relevant

Um den Pflegebedarf (und die hiermit verbundenen Pflegeleistungen) ermitteln zu können, ist es wichtig, verschiedene Lebensbereiche zu bewerten.

Die folgenden Module werden relevant:

Mobilität
Ist die betreffende Person dazu in der Lage, morgens allein aufzustehen? Kann sie sich frei und selbstständig in der Wohnung bewegen?
Mentale Fähigkeiten
Wie orientiert ist der Patient? Weiss er, wo er ist? Und kennt er das korrekte Datum? Kann er Gesprächen folgen?
Eventuelle psychische Probleme/ Herausforderungen
Ist die Person besonders ängstlich oder unruhig? Vielleicht sogar aggressiv? Wie kooperativ ist der Patient, wenn es um die Verordnung von Pflegemassnahmen geht?
Selbstständigkeit und Versorgung
Ist der Patient dazu in der Lage, sich selbst zu versorgen? Kann er selbstständig essen?
Der Umgang mit eventuellen Krankheiten
Kann die Person selbst zum Arzt fahren, um zum Beispiel wichtige Termine wahrzunehmen?
Soziale Kontakte
Gibt es Freunde und/ oder Angehörige, die sich um den Patienten kümmern? (Hier geht es nicht um klassische Pflegemassnahmen, sondern darum, dass die Person Menschen hat, mit denen sie reden kann.)

Wann lohnt es sich, sich für die Pflege zu Hause zu entscheiden?

Die Pflege zu Hause kann vor allem für Menschen, deren Pflegebedarf vergleichsweise gering ist, eine praktische Alternative darstellen. Wenn die Pflegeleistungen zum Beispiel in den eigenen vier Wänden erbracht werden und es lediglich darum geht, einmal am Tag «nach dem Rechten» zu schauen, gestaltet sich das Ganze für die Betroffenen mitunter deutlich günstiger.

Gegebenenfalls kann auch die Hilfe durch Angehörige noch weiter entlasten und dafür sorgen, dass weniger Pflegebedarf pro Tag von einem offiziellen Dienst getragen werden muss.

Wichtig! Der Wunsch, möglichst viel Geld zu sparen, sollte niemals zulasten der Sicherheit gehen. Daher ist es ratsam, die Verfassung der Pflegebedürftigen regelmässig neu zu bewerten. Transparenz spielt hierbei eine besonders wichtige Rolle. Oder anders: Wer einmal in Pflegestufe 3 eingeteilt wurde, kann bei einer Verschlechterung des Zustands in eine der höheren der zwölf Pflegestufen fallen. Und genau dann ist es unerlässlich, den Pflegeaufwand neu zu bewerten.

Diejenigen, die sich unsicher sind, sollten Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten. Dieser kann bewerten, ob der Patient noch zu Hause gepflegt werden kann oder ob es sinnvoll ist, über einen Heimaufenthalt nachzudenken.

Schon gewusst?

Angehörige, die ihre Lieben in deren eigenen vier Wänden pflegen, sollten sich über eine mögliche Unterstützung informieren. So ist es (unter bestimmten Voraussetzungen) möglich, Betreuungsgutschriften und Angehörigenentlöhnung zu beantragen.

Häufige Fragen zu den Pflegestufen in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz (wie in einigen Ländern) Pflegegeld?

In der Schweiz gibt es kein klassisches Pflegegeld für Angehörige. Wer jedoch seine Lieben pflegt, kann gegebenenfalls hierfür mit einem Lohn für Angehörige entschädigt werden. Wichtig ist es, dass die entsprechenden Grundvoraussetzungen erfüllt und alle relevanten Anträge ausgefüllt werden.

Wie werden Pflegestufen in der Schweiz ermittelt?

Die Ermittlung der benötigten Pflegeleistungen und der Pflegestufen folgt einem standardisierten Verfahren. In vielen Fällen wird das BESA-System verwendet. Krankheiten wie Demenz und Ähnliche können dafür sorgen, dass der Pflegebedarf (je nach Ausprägung) schnell ansteigen kann.

Ab wann sollte man ins Pflegeheim ziehen?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, in ein Pflegeheim zu ziehen, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist. Bei den Pflegestufen 5 bis 7 handelt es sich bei vielen Menschen oft um eine Art Grenze, an der sich zeigt, dass der Pflegebedarf pro Tag nicht mehr von der Familie allein getragen werden kann.

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