Das Wichtigste in Kürze
- Ein Todesfall ist für alle Hinterbliebenen eine grosse emotionale Belastung. Hinzukommen viele Aufgaben, die erledigt werden müssen.
- Auch finanzielle Sorgen sind keine Seltenheit, vor allem wenn die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener stirbt.
- Insbesondere bei einem Todesfall durch Krankheit sind die Leistungen aus den obligatorischen Versicherungen oft gering.
- Mit der 3. Säule kann man finanzielle Engpässe verhindern – etwa mit einer Todesfallrisikoversicherung.
- Auch wenn man sich nicht gerne mit dem eigenen Ableben befasst, bereiten Sie sich mit unserer Checkliste darauf vor. Das erleichtert Ihren Hinterbliebenen einiges.
Was zahlen die obligatorischen Versicherungen den Hinterbliebenen?
Bei einem Todesfall infolge Krankheit zahlen die AHV und wenn vorhanden die berufliche Vorsorge dem hinterbliebenen Ehepartner eine Witwerrente oder der Ehepartnerin eine Witwenrente. Allerdings bekommt die Familie des Verstorbenen* aus der 1. und 2. Säule höchstens 60 Prozent des letzten Einkommens. Zudem beträgt der max. versicherte Jahreslohn in der obligatorischen beruflichen Vorsorge CHF 86’040.

Besser ist die finanzielle Absicherung, wenn ein Unfall die Todesursache war. Hier stehen den Familienangehörigen deutlich höhere Leistungen, maximal jedoch 90 Prozent des letzten Lohnes, aus der AHV und Unfallversicherung zu. Angestellte sind über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert, Selbstständige müssen sich selbst darum kümmern. Zurzeit kann höchstens ein Jahreslohn von rund 148'000 Franken versichert werden. Wer mehr verdient, kann die Lücke mit Zusatzversicherungen schliessen.

Wie sieht es aus, wenn man bereits pensioniert ist?
- AHV: Abhängig vom Verhältnis zur verstorbenen Person variieren die Renten. Die zentrale Ausgleichstelle gibt Auskunft über die entsprechenden Kriterien. Der Anspruch auf Hinterlassenenleistungen endet, sobald die Voraussetzungen wegfallen.
- Berufliche Vorsorge: Ein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes eine Altersrente gemäss Reglement erhielt. Gemäss BVG beträgt die Witwen- oder Witwerrente 60 Prozent, die Waisenrente 20 Prozent, der zuletzt ausgerichteten Altersrente.
Was ist mit den Kindern und unverheirateten Partnern?
Unverheiratete Partner erhalten keine Leistungen aus der 1. Säule oder der Unfallversicherung. Die Pensionskassen dürfen selbst entscheiden, ob sie Konkubinatspaaren eine Rente zahlen. Teilweise können sie sich bei den Pensionskassen gegenseitig begünstigen.
Geschiedene Hinterbliebene erhalten beim Tod des Ex-Partners nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente, etwa wenn sie mindestens 10 Jahre verheiratet waren und ihnen laut Scheidungsurteil eine Rente oder eine Kapitalabfindung zusteht.
Keine Rolle spielt der Zivilstand der Eltern bei den Kindern. Sofern sie noch nicht volljährig sind, erhalten sie eine Waisenrente. Wenn sie in Ausbildung sind, wird diese maximal bis zum 25. Geburtstag bezahlt.
Wie können Sie die finanziellen Lücken schliessen?
Vor allem bei einem Todesfall durch eine Krankheit sind die Leistungen aus den obligatorischen Versicherungen oft gering – nicht selten reicht das Geld kaum aus, um alle Fixkosten zu decken. Mit der 3. Säule kann man finanzielle Engpässe verhindern – etwa mit einer Todesfallrisikoversicherung von Baloise.
Im Todesfall erhalten die Begünstigten eine selbst gewählte Versicherungssumme. Diese kann während der ganzen Laufzeit gleichbleiben oder abnehmen. Finanziert wird die Todesfallrisikoversicherung mit einer Jahresprämie und sie kann auch mit einer Spar- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden. Der Abschluss ist im Rahmen der gebundenen Vorsorge 3a oder freien Vorsorge 3b möglich.
Die Pluspunkte der Todesfallrisikoversicherung
- Die Versicherungssumme wird rasch an die Hinterbliebenen ausbezahlt, so werden bei einem Todesfall finanzielle Engpässe vermieden.
- Insbesondere wer eine Hypothek zu tilgen hat, ist abgesichert.
- Die Auszahlung erfolgt unabhängig vom Erbrecht. Die Versicherungssumme fällt also nicht in die Erbmasse und die Zahlung an den Begünstigen wird vor der amtlichen Erbteilung geleistet.
- Sie können so auch Ihren unverheirateten Partner versichern.
- Die Risikoversicherung ist vergleichsweise günstig. Schon ab einer Jahresprämie von 150 Franken können Sie Ihre Liebsten finanziell absichern.
Checkliste: Welche Vorbereitungen sollten sonst noch getroffen werden?
- Wichtige Unterlagen: Bewahren Sie wichtige Unterlagen wie Versicherungspolicen, Bankpapiere, Miet- oder Hypothekarverträge an einem sicheren Ort auf. Die Angehörigen sollten darüber Bescheid wissen.
- Vollmachten erstellen: Bevollmächtigen Sie Ihren Partner, dass er auf Ihre Bankkonten zugreifen oder für Sie Ihren Schriftverkehr durchführen kann.
- Testament: Erstellen Sie ein gültiges Testament, das Sie in der Regel entweder selbst von Hand schreiben oder durch einen Notar verfassen lassen. Das Testament können Sie einem Notar oder einer Vertrauensperson übergeben. Ratsam ist es auch, die Erben über die finanzielle Lage zu informieren.
- Vorsorgeauftrag: In diesem Dokument können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die für Sie handelt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr handlungsfähig sind. Das kann eine natürliche oder juristische Person sein, z.B. Ihre Vermögensverwaltung oder Ihre persönliche Betreuung.
- Absicherung in der 2. Säule: Im Trennungsfall wird das während der gemeinsamen Zeit angesammelte Guthaben in der 2. Säule von unverheirateten Paaren nicht geteilt. Nur im Todesfall sind Leistungen für den überlebenden Partner möglich, müsste aber bei der jeweiligen Pensionskasse geprüft werden. Wichtig ist, die Partnerschaft frühzeitig der Pensionskasse zu melden, wenn man sich gegenseitig begünstigen möchte.
- Patientenverfügung: In diesem Dokument können Sie festlegen, wie Sie medizinisch behandelt und gepflegt werden möchten, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sein sollten oder Ihre Wünsche nicht mehr kommunizieren können. Unter anderem können Sie darin lebensverlängernde Massnahmen befürworten oder ablehnen.
- Digitaler Nachlass: Passwörter, Profile in den sozialen Medien oder Online-Accounts: Hinterlegen Sie alle Informationen zu Ihrem digitalen Nachlass an einem sicheren Ort und denken Sie an die regelmässige Aktualisierung. Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Ihre Daten nicht missbraucht. Allenfalls können Sie diese auch auf einem verschlüsselten Server hinterlegen, auf den Ihre Angehörigen erst nach Ihrem Tod zugreifen können.
- Beerdigung: Teilen Sie Ihren Angehörigen mit, wie Sie bestattet werden möchten und wie Ihre Beerdigung gestaltet sein sollte.
Was müssen Angehörige in einem Todesfall erledigen
Erste Schritte
- Arzt rufen: Rufen Sie den Arzt, der einen Todesschein ausstellt. Bei einem Unfall oder dem Verdacht auf (Selbst)Tötung sollten Sie die Polizei kontaktieren.
- Informieren: Informieren Sie den Arbeitgeber sowie Freunde und Verwandte des Verstorbenen. Bei Ihrem eigenen Arbeitgeber können Sie Trauertage beziehen.
- Letzte Wünsche: Suchen Sie die Anordnung der verstorbenen Person. Viele Menschen halten darin Ihre letzten Wünsche fest – etwa zur Bestattung oder Trauerfeier.
- Ämter: Den Todesfall sollten Sie innerhalb von zwei Tagen beim Zivil- oder Bestattungsamt der Gemeinde melden. Sie können auch eine Vertrauensperson mit dieser Aufgabe bevollmächtigen. Entspricht der Sterbeort nicht dem Wohnort, sollten Sie beide Ämter informieren. Wenn jemand in einem Spital oder Heim verstirbt, übernimmt dies die Leitung.
Beerdigung organisieren
Den Termin und die weitere Organisation für die Beerdigung vereinbaren Sie mit dem Zivilstandesbeamten. Dieser stellt auch die Todesurkunde aus und organisiert eine kostenlose amtliche Todesanzeige. Die Kosten für eine private Todesanzeige müssen Sie selbst tragen.
Für die Durchführung der Bestattung kontaktieren Sie den Pfarrer, Ritualbetreuer oder ein Bestattungsunternehmen. Diese übernehmen auch für Sie einzelne oder sämtliche Aufgaben, die bei der Beerdigung anfallen.
Wenn sollten Sie sonst noch informieren?
Wichtig ist auch, dass Sie Institutionen oder Unternehmen informieren, mit denen der Verstorbene laufende Verpflichtungen hatte. Einige Beispiele:
- Pensionskasse
- AHV-Ausgleichskasse
- Versicherungen
- Banken
- Post
- Steueramt
- Strassenverkehrsamt
Wichtig: Klären Sie Ihre Ansprüche
Klären Sie auch bei der Ausgleichkasse und der Pensionskasse ab, ob Sie oder weitere Angehörige Anspruch auf eine Witwen-, Witwer oder Waisenrente haben. Allenfalls können Sie auch Ergänzungsleistungen oder kantonale Beihilfe beziehen. Vergessen Sie auch nicht, die Lebensversicherung des Verstorbenen zu kontaktieren, falls er eine hatte.
Erfolgt aus der Lebensversicherung eine Kapitalauszahlung, dann empfiehlt es sich, mit einem Berater zu sprechen.
So verhindern Sie Mahnungen
Auch Abonnemente und Verträge sollten Sie kündigen, um Rechnungen oder Mahnungen zu verhindern. Dazu gehören etwa Zeitungsabos, Telefon, Internet- und TV, Mitgliedschaften in Vereinen, Mietverträge und ÖV-Abos. Denken Sie auch an die digitale Hinterlassenschaft. Sie entscheiden als Erbe über die Online-Konten, wenn der Verstorbene nichts festgelegt hat.
Das passiert mit den Versicherungen, Verträgen und Immobilien
Sachbezogene Versicherungen und Verträge, etwa die Gebäude-, Hausrat- und Privathaftpflichtpolice oder der Leasingvertrag fürs Auto, gehen mit allen Rechten und Pflichten auf die Erbengemeinschaft über. Für eine Kündigung gelten die in den gültigen Vertragsbedingungen festgehaltenen Fristen wie auch die gesetzlichen Bestimmungen zur Handänderung nach VVG Art. 54 Abs. 1.
Falls der Erblasser ein Haus ohne Testament oder Erbvertrag hinterlässt, erbt die Erbengemeinschaft das Haus. Die Erben können die Liegenschaft verkaufen.
Zum Erbe gehört auch der Hausrat des Verstorben. Nachdem Sie das Mobiliar aufgeteilt haben, können Sie die Räumung der Wohnung selbst übernehmen oder diese in Auftrag geben.
So wird das Erbe verteilt
Übergeben Sie das Testament der zuständigen Behörde, sofern eines existiert. Anschliessend treffen sich die Erben bei der Testamenteröffnung. Diese verteilen das Erbe selbstständig untereinander, sofern es keine Streitigkeiten gibt.
Wie gehen Sie mit der Trauer um?
Der Tod eines geliebten Menschen hinterlässt eine grosse Lücke – Trauer, Wut, Schmerz oder Hilflosigkeit sind in dieser Zeit ganz normal. Die Trauer braucht Raum und Zeit und oft gilt es, das eigene Leben neu zu organisieren.
Es gibt unterschiedliche Bewältigungsstrategien – greifen Sie auch gerne auf die Unterstützung von Familie, Freunden oder Bekannten zurück. Zögern Sie auch nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unter anderem sind diese Stellen für Sie da:
- Die Dargebotene Hand – Telefonische Lebenshilfe
- VIDUA Schweiz – Organisation für Verwitwete
- Selbsthilfe Schweiz – Tod / Trauer / Verlust
- Seelsorge.net – Online-Seelsorge
- Krisenintervention Schweiz – Partner in anspruchsvollen Situationen
Der Life Coach hilft Ihnen gerne
Wenn Sie eine Risikolebensversicherung bei Baloise abschliessen, können Sie auch den Sicherheitsbaustein «Life Coach» wählen. Die Life Coaches begleiten die Hinterbliebenen nach einem Todesfall und nehmen ihnen die viele Aufgaben ab. Die Partner und Kinder der versicherten Person können Leistungen wie Betreuung, Beratung und Organisation im Wert von 10'000 Franken beziehen.
Fazit: Unsere Empfehlungen zur Vorsorge
An den Tod denken wir nicht gerne. Das ist verständlich. Und doch ist es empfehlenswert, sich mit diesem Thema zu befassen. Denn so geraten die Hinterbliebenen weniger in finanzielle Nöte und können andere Aufgabe reibungsloser erledigen. Zusammengefasst sollten Sie sich mit folgenden Aspekten befassen:
Die Finanzen
- Erkundigen Sie sich, welche Leistungen aus der 1. und 2. Säule (AHV/BVG) den Hinterbliebenen zustehen.
- Schliessen Sie Vorsorgelücken mit der dritten Säule. Eine Möglichkeit ist eine Todesfallrisikoversicherung von Baloise. Damit können Sie Ihre Liebsten schon ab einer Jahresprämie von 150 Franken finanziell absichern.
Sonstige Vorkehrungen
In einem Todesfall sollten Ihre Angehörigen auf wichtige Unterlagen schnell zugreifen können. Informieren Sie sie also über den Aufbewahrungsort – das gilt auch für den digitalen Nachweis. Sie erleichtern Ihren Liebsten einiges, wenn Sie sich um Vollmachten, einen Vorsorgeauftrag oder ein Testament kümmern. Denn nach einem Todesfall ist viel zu tun.
* In diesem Text wurde aus Gründen der Lesbarkeit vorwiegend die männliche Form verwendet. Die Angaben beziehen sich aber auf Angehörige beider Geschlechter.