In diesem Sommer scheint halb Europa unterwegs zu sein. Jedenfalls sind die Flughäfen proppenvoll, vor dem Check-in bilden sich fast schon so lange Schlangen wie beim Konzert der Rolling Stones. Auch verspätete oder gestrichene Flüge sind derzeit aufgrund von Personalmangel an der Tagesordnung.
Ebenfalls kann man sich fast glücklich schätzen, wenn der Koffer nach dem Flug auch auf dem Gepäckband ankommt - viele Gepäckstücke müssen zurzeit nachgeliefert werden. Immerhin gehen diese selten für immer verloren.
Ärgerlich ist es trotzdem – was soll man bei solchen Pannen tun? Erst mal durchatmen und schnell aktiv werden. Denn Sie haben grundsätzlich ein Anrecht auf Entschädigung.
Allerdings ist es gar nicht so einfach, diese Entschädigungen auch immer zu erhalten. Udo Miske, Teamleiter im Kundenservice der Baloise, sagt: «Nicht selten verlaufen die Schadensmeldungen bei den Fluggesellschaften im Sand oder man muss sehr lange warten.»
Da ist es wesentlich entspannter, wenn man mit der Ferienversicherung von Baloise den Diebstahl, die Beschädigung oder das Abhandenkommen des Gepäcks abgesichert hat. «In solchen Fällen kann man bei uns unkompliziert eine Schadensmeldung aufgeben und wir erstatten die Kosten rasch. In der Regel sind die Zahlungen auch höher als bei den Fluggesellschaften», so Miske.
Weitere Pluspunkte der Ferienversicherung: Man kann sie nur für einen kurzen Zeitraum abschliessen und die Höhe der Versicherungssumme ist beim Reisegepäck bis zum Betrag von 20’000 Franken wählbar. «Dadurch ist die Ferienversicherung vergleichsweise günstig. Sie gilt während der gesamten Reise, also auch, wenn z.B. mit dem Gepäck etwas im Hotel oder während einer Busfahrt passiert», so Miske.
Übrigens übernimmt die Versicherung auch die Kosten für Hygieneartikel oder Ersatzkleider bis zum Betrag von 500 Franken pro Person (maximal 1000 Franken pro Ereignis), wenn das Gepäck erst Tage später am Ferienort ankommt. «Da sind die meisten Fluggesellschaften viel weniger grosszügig», so Miske. Häufig gibt es nur ein Set mit den wichtigsten Hygieneartikeln oder einen bestimmten Geldbetrag.
Passagiere haben Anspruch auf eine Alternativverbindung oder auf Erstattung des Flugpreises. Die Fluggesellschaften müssen auch die Kosten für die Verpflegung oder allfällige Hotelübernachtungen übernehmen, wenn der Flug erst am Folgetag stattfindet.
Zudem gibt es unter Umständen eine Ausgleichszahlung, die je nach Flugdistanz rund 240 bis 590 Franken beträgt.
Keine Ausgleichszahlungen* leisten die Fluggesellschaften:
*Sehr wohl haben aber die Passagiere auch bei solchen Ereignissen Anrecht auf eine Alternativverbindung oder auf die Erstattung des Flugpreises.
Auch wenn bei gestrichenen Flügen meistens die Airlines für die Kosten aufkommen, muss man manchmal die Ferien aus anderen Gründen absagen. «Etwa, weil man krank wird oder weil am Reiseziel Konflikte herrschen, wie derzeit in Sri Lanka», sagt Damiano Rossi, Leiter Auslandschaden der Baloise.
In solchen Fällen bleibt man oft auf den Kosten sitzen. Es sei denn, man hat in der Ferienversicherung den Baustein Annullierungskosten gewählt. Dann wird der entstandene Schaden bis zum gewählten Maximalbetrag rückerstattet. Auch hier profitieren die Community-Mitglieder von Helvetic Care von einem Rabatt von 10 Prozent.
Tags
Gastbeitrag
Mobilität
Krankheit
Budget
Reisen