
Herr Ludwig, was ändert sich steuerlich durch die Abschaffung des Eigenmietwerts?
Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien müssen künftig kein fiktives Einkommen mehr für theoretisch mögliche Mieteinnahmen in der Steuererklärung deklarieren. Dadurch wird die Steuerbelastung verringert.
Das klingt gut ...
Ja, aber gleichzeitig werden die Abzugsmöglichkeiten für Hypothekarzinsen stark eingeschränkt sowie für Unterhalts- oder Renovationsarbeiten aufgehoben. Auch Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen können zumindest bei der Bundessteuer nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Kantone können in ihrer eigenen Kompetenz Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen weiterhin gewähren.
Beim Schuldzinsabzug gibt es eine Ausnahme für Ersterwerbende von selbstgenutztem Wohneigentum: Verheiratete Paare können im ersten Jahr einen Abzug von maximal CHF 10'000 geltend machen, im zweiten Jahr CHF 9000 und so weiter, bis nach zehn Jahren kein Abzug mehr möglich ist. Bei Alleinstehenden ist es die Hälfte.

Benjamin Ludwig ist Finanz- und Pensionsplanungsexperte bei Zurich Schweiz
Wer profitiert aus steuerlicher Sicht von der Abschaffung des Eigenmietwerts?
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Tendenziell profitieren alle, bei denen die Hypothekarzinsen zusammen mit den Unterhaltskosten niedriger sind als der Eigenmietwert – weil sie eine eher niedrige Hypothek haben, von tiefen Zinsen profitieren oder bereits einen grösseren Teil der Hypothek zurückgezahlt (amortisiert) haben.
Wer ist von der Veränderung benachteiligt?
Steuerliche Nachteile können für diejenigen entstehen, die eine sanierungsbedürftige ältere Liegenschaft besitzen. Für sie könnte es interessant sein, notwendige Renovationen relativ bald anzugehen. Denn die Gesetzesänderung wird nicht sofort in Kraft treten, sondern frühestens per 1. Januar 2028. Auch wer über eine Solaranlage oder eine andere Umweltschutzmassnahme nachdenkt, sollte prüfen, diese zu installieren, solange er die Kosten noch steuerlich abziehen kann.
Was bedeutet die Abschaffung für Hypothekarschuldner?
Im internationalen Vergleich sind die Hypothekarschulden in der Schweiz sehr hoch – auch wegen des Eigenmietwerts. Nach dessen Abschaffung ist es nicht mehr sinnvoll, eine Hypothek nur aus steuerlichen Gründen stehenzulassen – im Gegenteil: Sollten die aktuell tiefen Hypothekarzinsen wieder markant steigen, könnte sich eine höhere finanzielle Belastung ergeben. Wichtig ist, dass bei der Frage der Amortisation nicht nur steuerliche Aspekte eine Rolle spielen, sondern auch die künftige Einkommenssituation nach der Pensionierung berücksichtigt wird, sodass die Planung lebenslang aufgeht und die Tragbarkeit gewährleistet ist.
Haben Sie eine Empfehlung für Wohneigentümer?
Ganz klar: Lassen Sie sich beraten, insbesondere im Hinblick auf die Pensionierung. Unsere Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten können Ihnen aufzeigen, welches Einkommen Sie in der dritten Lebensphase erwarten können, welche Rolle die Finanzierung der Immobilie dabei spielt und wie Sie das Geld optimal einteilen, damit Sie bis ins hohe Alter unbeschwert leben und finanzielle Freiheit geniessen. Ihr Vorsorgespezialist gibt Ihnen Empfehlungen, in welchem Umfang amortisiert werden sollte, berät Sie zu Geldanlagen und kann Ihnen Optionen bieten, um weiterhin ein regelmässiges Einkommen zu erhalten.
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Situation und entwickeln massgeschneiderte Lösungen – von der Budgetplanung über Steuern und Vorsorge bis hin zu Immobilien. Sie erhalten eine persönliche Finanz- und Pensionsplanung mit konkreten Empfehlungen.
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