Ein Vermächtnis für die Natur

Möchten Sie nach Ihrem Tod etwas Gutes für die Natur tun? Dann berücksichtigen Sie in Ihrem Testament gemeinnützige Organisationen. Wie das geht, verrät WWF-Mitarbeiterin Ulrike Gminder.

Ein erwachsener Braunbär im Schnee
Schützen Sie mit Ihrem Erbe bedrohte Tiere und Pflanzen.
WWF

Frau Gminder, haben Sie bereits ein Testament verfasst?  
Ulrike Gminder: Ja, nachdem ich meinen jüngeren Bruder bei einem Verkehrsunfall verloren hatte, erkannte ich, wie unvorhersehbar ein Todesfall sein kann. Mit Anfang 40 erstellte ich mein Testament, da ich verheiratet war und sicherstellen wollte, dass das Elternhaus in unserer Familie bleibt.

Warum ist ein Testament immer empfehlenswert?
Ein Testament ermöglicht es Ihnen, selbst zu bestimmen, was mit Ihrem Nachlass geschieht. Indem Sie sich frühzeitig mit Ihrem Nachlass auseinandersetzen und ihn ordnen, stellen Sie sicher, dass Ihre Angehörigen in Ihrem Testament an erster Stelle stehen. Das Erbrecht legt zwar die gesetzlichen Erbteile fest, aber mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie diese Regelungen anpassen.

Ehepartner:innen, eingetragene Partner:innen und Nachkommen haben immer Anspruch auf einen Mindestanteil des Nachlasses, den sogenannten Pflichtteil. Andere Verwandte wie Eltern und Geschwister sind hingegen nicht pflichtteilsgeschützt. Ein Testament kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden.

Über Ulrike Gminder

Ulrike Gminder ist seit sechs Jahren beim WWF Schweiz für Legate und Erbschaften zuständig. Sie ist studierte Ökonomin und ehemalige Globetrotterin mit jahrzehntelanger beruflicher Erfahrung in internationaler Entwicklungszusammenarbeit im Ausland.

Was passiert, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist?
In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass das Gesetz festlegt, wer welchen Anteil an Ihrem Vermögen erbt. An erster Stelle stehen gemäss dieser Erbfolge Ihr überlebender Ehepartner oder eingetragene Partner zusammen mit Ihren Nachkommen in gerader Linie.

Nur durch das Verfassen eines Testaments können Sie über den Teil Ihres Vermögens, der über die gesetzlichen Pflichtteile hinausgeht, frei verfügen. Innerhalb des frei verfügbaren Anteils können Sie beispielsweise eine gemeinnützige Organisation wie den WWF Schweiz als Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken. Ohne erbberechtigte Verwandte fällt die gesamte Hinterlassenschaft an den Staat.

Warum glauben Sie, dass viele Menschen kein Testament verfassen?
Sich mit der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen, ist unangenehm. Die Beschäftigung mit dem eigenen Erbe ist für viele mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Viele Menschen nehmen an, dass das Verfassen eines Testaments eine komplizierte Angelegenheit ist. Doch oft ist das nicht der Fall.

In Ihrem Beruf haben Sie täglich mit dem Tod zu tun. Was schätzen Sie an Ihrer Arbeit?
Das Interessante an meiner Arbeit sind die persönlichen Kontakte, die ich sehr schätze. Hinter jedem Testament verbirgt sich ein Menschenleben mit all seinen Geschichten, sowohl schönen als auch traurigen.

Wie läuft eine Nachlassberatung beim WWF ab?
Personen, die Fragen zu Testamenten haben oder unseren Erbschaftsratgeber bestellen möchten, nehmen Kontakt mit uns auf. Dies kann telefonisch oder auch per E-Mail geschehen. In vielen Fällen treffen wir uns auch persönlich, um ausführlicher über die individuellen Anliegen zu sprechen. Bei komplexeren Fragen ziehen wir unseren Fachanwalt für Erbrecht hinzu, der Menschen, die den WWF in ihrem letzten Willen berücksichtigen möchten, professionell, neutral und kostenfrei berät.

Was geschieht mit Testamentsspenden beim WWF?
Testamentsspenden sind in der Regel freie Mittel, die der WWF für Projekte einsetzt, die zum Zeitpunkt des Erbfalls dringend finanzielle Unterstützung benötigen. Es gibt jedoch auch Zweckbindungen, bei denen das vermachte Geld beispielsweise ausschliesslich für den Schutz der Meere verwendet werden soll. In solchen Fällen verwenden wir die Spenden ausschließlich für Meeresschutz-Programme. Der letzte Wille einer Person hat für uns immer höchste Priorität.

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Was motiviert Menschen dazu, ihr Vermögen nach ihrem Tod dem WWF zu hinterlassen?
Oft sind es Lebensphasen des Wandels, die Menschen dazu bewegen, über ein Testament nachzudenken. Man möchte seine Angelegenheiten regeln, zum Beispiel nach einer Scheidung, bei der Pensionierung oder nach dem Verlust eines geliebten Menschen. Auch kinderlose Paare, Alleinstehende oder junge Eltern wenden sich an uns. Die junge Generation möchte frühzeitig die Weichen stellen, um sicherzustellen, dass unser Planet auch für ihre Kinder lebenswert bleibt. Für viele Menschen ist es eine schöne Vorstellung, über den Tod hinaus etwas Gutes für die Natur zu bewirken. 

Mehr Infos?

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie unseren Ratgeber bestellen, eine kostenlose Erbschaftsberatung vereinbaren oder direkt Kontakt mit Ulrike Gminder ([email protected], Tel.: +41 44 297 21 57) aufnehmen.