Pflege zu Hause: Die Selbstzahlerkosten sind unerwartet tief

Eine Umfrage von zu Hause gepflegten Menschen hat gezeigt, dass die Betroffenen oder deren Angehörige über die geringen Selbstzahlerkosten für die pflegerischen Dienstleistungen im eigenen Zuhause überrascht waren. Wie genau, erfahren Sie hier.

Pflege zu Hause: Die Selbstzahlerkosten sind unerwartet tief
Spitex24

Eine Umfrage von zu Hause gepflegten Menschen hat gezeigt, dass die Betroffenen oder deren Angehörige über die geringen Selbstzahlerkosten für die pflegerischen Dienstleistungen im eigenen Zuhause überrascht waren. Zudem sind die Angehörigen oft dankbar, wenn sie mit den teilweise herausfordernden pflegerischen Tätigkeiten entlastet werden und diese durch eine professionelle Spitex-Organisation durchgeführt werden.

Ärztlich verordneten Leistungen sind krankenkassenpflichtig

Pflegerische Leistungen zu Hause, die von einem Arzt gemäss KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) verordnet wurden, sind krankenkassenpflichtig. Dies bedeutet, dass die Spitex-Organisation die Kosten direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Die Krankenkasse wird je nach Versicherungsvertrag einen Selbstbehalt oder die Franchise dem Kunden belasten, welche bei den meisten Klienten für die gesundheitlich Betreuung sowieso verwendet wird. Die Patientenbeteiligung von der Spitex an den Kunden sind kantonal geregelt und betragen beispielsweise im Kanton Zürich CHF 7.65 pro Einsatztag.

Betreuungsleistungen und Hauswirtschaftsleistungen werden je nach Zusatzversicherung übernommen

Die Betreuungsleistungen wie beispielsweise das Erledigen von Einkäufen, die Fahrt zum Coiffeur oder ein Spaziergang werden grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern sind Selbstzahlerleistungen. Je nach Zusatzversicherung sind hingegen die Kosten für Hauswirtschaftsleistungen wie beispielsweise die Zubereitung von Mahlzeiten, das Waschen der Wäsche oder das Staubsaugen krankenkassenpflichtig. Fortschrittliche und dienstleistungsorientierte Spitex-Organisationen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an und dies in Kombination mit der Durchführung von ärztlich verordneten Leistungen.

Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung als Unterstützung

Die Selbszahlerleistungen sind eine finanzielle Belastung und können je nach Pflege- und Betreuungsbedarf zu Hause die verfügbaren Mittel übersteigen. Die Ergänzungsleistungen und die Hilfslosenentschädigung sind dazu da, um entsprechende Lücken zu decken, sodass die Pflege und Betreuung zu Hause ermöglicht werden kann. Diese Abklärungen, ob die Ergänzungsleistungen oder die Hilflosenentschädigungen als Unterstützung beigezogen werden können, kann online oder bei der Gemeinde erfolgen.

Organisation einer Spitex-Organisation für die Pflege und Betreuung zu Hause

Oft scheuen die Betroffenen oder deren Angehörigen den Aufwand für die Organisation einer Spitex-Organisation für die Pflege zu Hause. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies einfach, schnell und unkompliziert erfolgt. Ein Anruf bei einer Spitex-Organisation, kurze Erläuterungen zum Bedarf sowie zum Krankheitsbild, eine Terminvereinbarung für die Begutachtung vor Ort und der Rest wird automatisch im Hintergrund organisiert.

Dieser Artikel wurde durch Spitex 24 beigetragen

Spitex 24 bietet ein umfassendes Leistungsangebot im ambulanten Bereich an. Durch die Pflege und Betreuung zu Hause können die Klienten in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben. Rund 200 gut ausgebildete, erfahrene und engagierte Mitarbeitende betreuen täglich und bis zu 24 Stunden Klienten in den Kantonen Aargau, Zug und Zürich. 

Durch die Pflege und Betreuung zu Hause ist es den Klienten möglich, die individuellen Lebensgewohnheiten und die Lebensqualität beizubehalten, was sich positiv auf das Wohlbefinden und auf den Heilungsprozess auswirkt. 

Bei Spitex 24 erhalten allgemein, halbprivat und privat Krankenversicherte die bestmögliche Behandlung und Pflege. Spitex 24 ist eingebettet in ein umfassendes Netzwerk von Ärzten, Spitälern, Kliniken, Physiotherapeuten und Krankenversicherungen und ist von allen Krankenkassen anerkannt.

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